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Spesen Japan 2026

Die steuerfreien Pauschalen für Geschäftsreisen nach Japan – mit eigenen Sätzen für Osaka, Tokio. Stand: Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026
Voller Tag33 €bei 24 Stunden Abwesenheit
An- und Abreisetag22 €und eintägig über 8 Stunden
Ort24 Std.An-/Abreise, > 8 Std.Übernachtung
übrige Orte33 €22 €141 €
Osaka33 €22 €141 €
Tokio50 €33 €285 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078). Für Orte in Japan, die nicht eigens genannt sind, gilt der Satz „übrige Orte“.

Beispiel: 5 Tage Japan

Anreisetag und Rückreisetag je 22 €, dazu 3 volle Tage zu je 33 €: zusammen 143 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.

Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 6,60 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (13,20 €).

So rechnest du richtig

  • Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
  • Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
  • Übernachtungspauschale (141 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
  • Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.

Einreise und Praktisches für Japan

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Japan 2026?
33 € pro vollem Kalendertag (24 Stunden Abwesenheit) und 22 € für An- und Abreisetage sowie eintägige Reisen über 8 Stunden. Für Osaka gelten 33 € bzw. 22 €; Tokio gelten 50 € bzw. 33 €.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Japan?
141 € pro Nacht (Osaka: 141 €, Tokio: 285 €). Sie gilt nur für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber; wer selbst abrechnet, setzt die echten Hotelkosten an.