Bleisure ist erlaubt – wenn die Kosten getrennt werden
„Bleisure“ verbindet Business und Leisure: Du hängst an eine Dienstreise ein paar private Tage an oder reist früher an. Das ist verbreitet: In einer Befragung von 3.000 Geschäftsreisenden aus dem Jahr 2026 gaben 67 % an, eine Dienstreise schon einmal privat verlängert zu haben, im Schnitt um 3,1 Nächte. Von durchschnittlich 1.642 € Reisekosten waren dabei 616 € privat. Gleichzeitig haben 72 % der Unternehmen Bleisure in ihrer Reiserichtlinie nicht geregelt.
Steuerlich ist die Sache seit 2009 klar: Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass gemischte Reisen aufgeteilt werden dürfen (GrS 1/06). Das BMF hat die Regeln im Schreiben vom 6. Juli 2010 festgelegt.
Die vier Regeln
- Eindeutige Kosten ganz zuordnen
Hotelnächte an Geschäftstagen, Messe- und Seminargebühren, Taxi zum Kunden: geschäftlich. Hotelnächte im Urlaubsteil, Ausflüge, Kosten der Begleitperson: privat. - Gemischte Kosten nach Tagen aufteilen
Vor allem den Flug. Das BMF rechnet im Beispiel eines Kongresses in London mit drei Kongresstagen bei neun Reisetagen: 3/9 der Flugkosten sind abziehbar. - Fester Termin als Anlass: Reise ganz geschäftlich
Liegt der Reise ein eindeutiger, ortsgebundener Anlass zugrunde – ein Pflichttermin auf Weisung des Arbeitgebers, ein Geschäftsabschluss vor Ort, ein Messeauftritt als Aussteller –, gelten Hin- und Rückreise trotz Urlaub als geschäftlich. Mehrkosten durch die Verlängerung bleiben privat. - 10-%-Grenze
Ist der private Anteil kleiner als 10 %, ist alles geschäftlich. Ist der geschäftliche Anteil kleiner als 10 %, sind nur die eindeutig geschäftlichen Kosten abziehbar.
Ein privater Stopover auf dem Hin- oder Rückweg (etwa zwei Nächte Dubai) zählt wie private Tage: Hotel und Ausgaben dort sind privat, der Flug wird nach Tagen aufgeteilt. Eine nötige Zwischenübernachtung, weil es keine Anschlussverbindung gibt, bleibt dagegen geschäftlich. Im Reiseplaner wählst du dafür bei der Station „Privat / Stopover“ oder „Zwischenstopp (nötig)“.
Verpflegungspauschalen gibt es nur für die Geschäftstage. Für China sind das 48 € pro vollem Tag.
Was Arbeitnehmer zusätzlich wissen sollten
- Erstattung: Der Arbeitgeber darf nur den geschäftlichen Teil steuerfrei erstatten. Zahlt er private Kosten mit, ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn.
- Urlaub: Private Tage sind Urlaubstage. Vorher beantragen und klären, wer Mehrkosten trägt.
- Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur betriebliche Tätigkeiten. Private Tage sind nicht versichert, und nach einem längeren privaten Aufenthalt kann auch die Rückreise ihren Schutz verlieren (BSG, B 2 U 20/05 R).
- Krankenversicherung: Dienstreise-Policen enden oft mit dem letzten Geschäftstag. Für die privaten Tage brauchst du eigenen Schutz – in China gilt keine Europäische Krankenversicherungskarte.
So trennst du ohne Aufwand
Am einfachsten: Privates mit der privaten Karte zahlen und im Reiseplaner jeden Tag und jeden Beleg als geschäftlich oder privat markieren. Gemischte Belege wie den Flug teilt TRIPORYX automatisch nach Tagen auf.
Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Häufige Fragen
Kann ich eine Dienstreise mit Urlaub verbinden?
Zahlt der Arbeitgeber den Flug bei einer Verlängerung?
Gibt es Verpflegungspauschalen für Urlaubstage?
Bin ich an Urlaubstagen unfallversichert?
Was ist, wenn ich nur einen Tag privat bleibe?
- BMF-Schreiben vom 06.07.2010 – Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen (BStBl I 2010 S. 614; LStH 2026 Anhang 18a)
- BFH, Urteil vom 21.04.2010, VI R 66/04 (Aufteilung nach Zeitanteilen, Folgeentscheidung zu GrS 1/06)
- BFH, Urteil vom 09.12.2010, VI R 42/09 (voller Abzug bei unmittelbarem beruflichem Anlass)
- § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwendungen
- BSG, Urteil vom 10.10.2006, B 2 U 20/05 R (Rückreise nach privatem Aufenthalt)
- VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 (Bleisure in Reiserichtlinien)
- BZT/GCB/VDR-Studie 2026 zu Bleisure (durchgeführt von NIQ), berichtet in der Fachpresse