| Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| übrige Orte | 48 € | 32 € | 142 € |
| Hongkong | 83 € | 56 € | 209 € |
| Peking | 57 € | 38 € | 184 € |
| Shanghai | 48 € | 32 € | 142 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078). Für Orte in China, die nicht eigens genannt sind, gilt der Satz „übrige Orte“.
Beispiel: 5 Tage China
Anreisetag und Rückreisetag je 32 €, dazu 3 volle Tage zu je 48 €: zusammen 208 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.
Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 9,60 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (19,20 €).
So rechnest du richtig
- Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
- Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
- Übernachtungspauschale (142 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
- Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.
Einreise und Praktisches für China
Deutsche reisen für Geschäftstermine, Messen und Verhandlungen bis 30 Tage visumfrei nach China; die Regel gilt bis 31.12.2026.
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