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Verpflegungsmehraufwand 2026

Für den Verpflegungsmehraufwand 2026 zählen feste Pauschalen: im Inland 28 € für einen vollen Tag und 14 € für An- und Abreisetag. Was du tatsächlich fürs Essen ausgibst, spielt keine Rolle.

Stand: Oktober 20266 Min. Lesezeit

Der Verpflegungsmehraufwand deckt die Mehrkosten fürs Essen auf einer Geschäftsreise ab. Steuerlich zählen dafür 2026 feste Pauschalen: 28 € für jeden vollen Kalendertag im Inland, 14 € für An- und Abreisetag und für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden. Im Ausland gilt der Satz des jeweiligen Landes. Als Arbeitnehmer bekommst du die Verpflegungspauschale steuerfrei vom Arbeitgeber oder setzt sie als Werbungskosten an, als Selbstständiger als Betriebsausgabe.

Voller Tag, Inland
28 €
An- und Abreisetag
14 €
Eintägig über 8 Std.
14 €
Kürzung Frühstück
20 %, Inland 5,60 €
Kürzung Mittag/Abend
je 40 %, Inland 11,20 €
Ausland
je Land, z. B. China 48 €

Verpflegungsmehraufwand 2026 im Inland

Die Sätze stehen in § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG. Laut BMF gelten die Beträge seit 1. Januar 2020; das Steueränderungsgesetz 2025 hat sie nicht geändert. Es gibt drei Fälle:

  • 24 Stunden abwesend: 28 € für jeden Kalendertag, an dem du ganz von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte weg bist.
  • An- und Abreisetag: je 14 €, wenn du an diesem, einem vorhergehenden oder einem folgenden Tag auswärts übernachtest. Eine Mindestdauer gibt es dafür nicht.
  • Eintägige Reise: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Läuft die Reise ohne Übernachtung über Mitternacht, zählt sie für den Tag mit der längeren Abwesenheit.

Für 2027 ist bei den Pauschalen nichts beschlossen und nichts geplant (Stand Oktober 2026). Die Auslandssätze für 2027 veröffentlicht das BMF erfahrungsgemäß im November oder Dezember.

Verpflegungspauschale im Ausland

Für Auslandsreisen gelten die Länder- und Städtesätze aus dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025. Alle Sätze stehen in der Tabelle Auslandspauschalen 2026, einige häufige Ziele hier:

Ziel24 Std.An-/Abreise, > 8 Std.
China (übrige Orte)48 €32 €
Peking57 €38 €
New York City66 €44 €
Tokio50 €33 €
London66 €44 €
Frankreich (übrige Orte)53 €36 €
Österreich50 €33 €
  • Anreisetag: Satz des Ortes, den du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst.
  • Volle Tage: in der Regel der Ort, den du vor 24 Uhr Ortszeit erreichst. Reist du an einem Tag durch mehrere Länder, zählt also der letzte Ort des Tages.
  • Rückreisetag und eintägige Auslandsreise: Satz des letzten Tätigkeitsortes im Ausland.
  • Inland und Ausland am selben Tag: Es gilt der Auslandssatz, auch wenn du die meiste Zeit in Deutschland warst.
  • Rückkehr und neue Reise am selben Tag: nur der höhere der beiden Sätze.
  • Land fehlt in der Tabelle: Satz für Luxemburg (63 € / 42 €). Fehlt nur die Stadt, gilt der Landessatz.

Flugreisen: Die Landung zählt

Bei Flügen gilt ein Land in dem Moment als erreicht, in dem das Flugzeug dort landet. Zwischenlandungen zählen nicht, außer du übernachtest dort. Dauert eine Flugreise über mehr als zwei Kalendertage, gilt für die Tage zwischen Abflug- und Landungstag der Satz für Österreich (50 €). Beispiel: Abflug am Montagabend, Landung am Mittwochmorgen Ortszeit. Für den Dienstag setzt du den Österreich-Satz an. Kleine Snacks an Bord wie Chips oder ein Müsliriegel sind keine Mahlzeit und kürzen nichts.

Mahlzeitenkürzung mit Rechenbeispielen

Stellt dir der Arbeitgeber eine Mahlzeit oder auf seine Veranlassung ein Dritter, etwa das Hotel, sinkt die Pauschale. Gekürzt wird vom Tagessatz für 24 Stunden: 20 % für ein Frühstück, je 40 % für Mittag- und Abendessen. Im Inland sind das 5,60 € und 11,20 €. Unter 0 € fällt die Pauschale nie.

  • Die Kürzung gilt auch, wenn du die Mahlzeit nicht isst.
  • Zahlst du für die Mahlzeit selbst etwas, verringert dieser Betrag die Kürzung, jeweils pro Mahlzeit.
  • Lädt dich ein Kunde ein, wird nicht gekürzt. Ein Geschäftsessen, das dein eigener Arbeitgeber ausrichtet, kürzt dagegen.
  • Im Ausland kürzt du vom 24-Stunden-Satz des Ortes, der für den Tag maßgeblich ist, egal in welchem Land das Essen stattfand.

Beispiel Inland: drei Tage Hamburg

Anreise Montag, Rückreise Mittwoch. Das Hotel mit Frühstück zahlt der Arbeitgeber, am Dienstag gibt es bei einer Schulung ein gestelltes Mittagessen.

TagPauschaleKürzungErgebnis
Mo, Anreisetag14 €keine14,00 €
Di, voller Tag28 €Frühstück 5,60 €, Mittagessen 11,20 €11,20 €
Mi, Abreisetag14 €Frühstück 5,60 €8,40 €
Summe56,00 €33,60 €

Zahlst du für das Mittagessen 3 € selbst, beträgt die Kürzung dafür nur noch 8,20 €.

Beispiel Ausland: Lieferantentermine in Peking

Abflug Sonntagabend in Frankfurt, Landung Montagfrüh in Peking. Rückflug Donnerstagmittag, Ankunft in Deutschland am Donnerstagabend. Das Hotel mit Frühstück zahlt der Arbeitgeber, am Mittwoch lädt der Lieferant zum Abendessen ein. Der Tagessatz für Peking beträgt 57 €, ein Frühstück kürzt also um 11,40 €.

TagPauschaleKürzungErgebnis
Mo, voller Tag57 €keine57,00 €
Di, voller Tag57 €Frühstück 11,40 €45,60 €
Mi, voller Tag57 €Frühstück 11,40 €; Abendessen des Lieferanten kürzt nicht45,60 €
Do, Rückreisetag38 €Frühstück 11,40 €26,60 €
Summe Mo bis Do174,80 €

Dazu kommt der Sonntag als Anreisetag. Weil ein Land erst mit der Landung als erreicht gilt, bist du vor 24 Uhr noch nicht in China angekommen. Zuletzt erreicht hast du den Abflugort in Deutschland; nach dem Wortlaut von § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG spricht das für den Inlandssatz von 14 €. Im Spesenrechner stellst du den Ort für jeden Tag einzeln ein.

Dreimonatsfrist bei längeren Einsätzen

Arbeitest du längerfristig an derselben Tätigkeitsstätte, gibt es die Pauschalen nur für die ersten drei Monate (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen startet die Frist neu. Laut BMF läuft die Frist erst, wenn du an mindestens drei Tagen pro Woche an derselben Stelle tätig bist. Für Tätigkeiten auf Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet gilt sie nicht.

Sachbezugswerte 2026: wenn keine Pauschale zusteht

Stellt der Arbeitgeber auf einer Auswärtstätigkeit eine übliche Mahlzeit bis 60 € einschließlich Getränken und Umsatzsteuer, wird sie als Arbeitslohn mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Das gilt nur, wenn du für den Tag keine Verpflegungspauschale beanspruchen kannst, etwa bei einer eintägigen Reise von 8 Stunden oder weniger. Steht dir eine Pauschale zu, wird stattdessen gekürzt. Die Werte für 2026 nach § 2 SvEV und dem BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025:

  • Frühstück: 2,37 €
  • Mittag- oder Abendessen: 4,57 €

Verpflegungsmehraufwand für Selbstständige

Für Unternehmer und Freiberufler gelten dieselben Pauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG). Höhere tatsächliche Kosten zählen auch mit Beleg nicht. Umgekehrt bekommst du die Pauschale, wenn du weniger ausgibst. Geschäftsessen mit Kunden laufen getrennt davon als Bewirtung mit 70 % Abzug. Wie gestellte Mahlzeiten bei Selbstständigen zu behandeln sind, etwa ein Mittagessen im Kongresspreis, lässt du am besten von deiner Steuerberatung prüfen. Private Tage einer Bleisure-Reise bekommen keine Pauschale, egal ob angestellt oder selbstständig.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?
Im Inland 28 € für jeden vollen Kalendertag und 14 € für An- und Abreisetag sowie eintägige Reisen über 8 Stunden. Im Ausland gelten die Sätze aus dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, zum Beispiel 48 € für China.
Ab wie vielen Stunden gibt es eine Verpflegungspauschale?
Bei eintägigen Reisen ohne Übernachtung ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit. An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung bringen die 14 € ohne Mindestdauer.
Wird die Pauschale gekürzt, wenn mich ein Kunde zum Essen einlädt?
Nein. Gekürzt wird nur, wenn der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter die Mahlzeit stellt. Ein Geschäftsessen, das dein eigener Arbeitgeber ausrichtet, kürzt dagegen.
Gilt die Dreimonatsfrist auch im Ausland?
Ja. Sie gilt für jede längerfristige Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte. Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt sie neu.
Bekomme ich die Pauschale auch, wenn ich weniger ausgebe?
Ja. Die Pauschale hängt nur von Dauer und Ort der Reise ab. Belege über tatsächliche Ausgaben brauchst du dafür nicht.