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Übernachtungspauschale 2026 Inland und Ausland

Die Übernachtungspauschale beträgt 2026 im Inland 20 € pro Nacht, im Ausland gilt der Satz des jeweiligen Landes. Nutzen darf sie nur der Arbeitgeber, wenn er dir die Übernachtung steuerfrei erstattet.

Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit

Die Übernachtungspauschale ist ein fester Betrag pro Nacht, den dein Arbeitgeber ohne Einzelnachweis steuerfrei erstatten darf: 20 € im Inland (R 9.7 Abs. 3 LStR), im Ausland der Satz aus dem BMF-Schreiben für das jeweilige Land. Für Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung und für Betriebsausgaben gibt es keine Pauschale. Dort zählt nur die Hotelrechnung.

Übernachtungspauschale 2026: wer sie nutzen darf

SituationWas giltGrundlage
Arbeitgeber erstattetPauschale ohne Beleg oder tatsächliche Kosten laut Rechnung, jeweils steuerfreiR 9.7 Abs. 3 LStR, § 3 Nr. 16 EStG
Arbeitnehmer ohne Erstattungnur tatsächliche Kosten als WerbungskostenBMF 25.11.2020, Rz. 117
Selbstständige und Unternehmernur tatsächliche Kosten als BetriebsausgabenBMF 05.12.2025, R 4.12 EStR

Übernachtungspauschalen im Ausland

Die Auslandssätze stehen im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 und gelten seit 1. Januar 2026. Einige Beispiele, alle Länder findest du unter Auslandspauschalen 2026:

OrtÜbernachtung
Peking184 €
China (übrige Orte)142 €
New York City308 €
Tokio285 €
London163 €
Frankreich (übrige Orte)105 €
Österreich117 €
Luxemburg, auch für nicht aufgeführte Länder139 €

Für Orte ohne eigenen Eintrag gilt der Satz des Landes.

Keine Pauschale in diesen Fällen

  • Der Arbeitgeber oder auf Grund deines Dienstverhältnisses ein Dritter stellt die Unterkunft ganz oder teilweise unentgeltlich, zum Beispiel weil die Firma das Hotel direkt bezahlt.
  • Du übernachtest im Fahrzeug.
  • Schlafwagen oder Schiffskabine: nur, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet wurde.

Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, können stattdessen 9 € je Kalendertag als Werbungskosten ansetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG).

Beispiel: Pauschale vom Arbeitgeber

Drei Nächte New York City, das Hotel buchst und bezahlst du selbst. Dein Arbeitgeber darf dir dafür 3 × 308 € = 924,00 € steuerfrei erstatten, ohne Einzelnachweis der Kosten. Ist das Hotel teurer, kann er stattdessen die tatsächlichen Kosten laut Rechnung steuerfrei erstatten. Für zwei Nächte in Deutschland wären es pauschal 2 × 20 € = 40,00 €. Ob dein Arbeitgeber pauschal oder nach Rechnung erstattet, legt die Reiserichtlinie fest.

Bleisure: nur geschäftliche Nächte

Verlängerst du eine Dienstreise privat, darf der Arbeitgeber die Übernachtungspauschale nur für die Nächte der Geschäftsreise steuerfrei zahlen. Übernimmt er auch private Hotelnächte, ist dieser Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Im Beispiel des BMF-Schreibens vom 6. Juli 2010 zählen die Nächte zwischen zwei Geschäftstagen als geschäftlich. Wie eine Nacht direkt vor dem ersten oder nach dem letzten Geschäftstag zählt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Der Bleisure-Rechner zeigt dir die Aufteilung von Hotel und Flug.

Frühstück aus der Hotelrechnung herausrechnen

Setzt du die Hotelkosten selbst ab, zählt nur die Übernachtung. Die Verpflegung läuft über die Pauschalen. Steht das Frühstück getrennt auf der Rechnung, nimmst du diesen Betrag heraus. Weist die Rechnung nur einen Gesamtpreis aus, kürzt du laut BMF-Schreiben vom 25.11.2020 (Rz. 118) um 20 % des 24-Stunden-Satzes am Unterkunftsort je Frühstück, für ein Mittag- oder Abendessen um 40 %. Im Inland sind das 5,60 € je Frühstück, bei Halbpension mit Abendessen kommen 11,20 € dazu. Der früher übliche Wert von 4,80 € je Frühstück ist veraltet. Selbstständige gehen nach R 4.12 EStR sinngemäß genauso vor.

Hamburg, 2 Nächte (Werbungskosten)New York City, 3 Nächte (Betriebsausgaben)
Rechnung inklusive Frühstück258,00 €1.050,00 €
24-Stunden-Satz am Ort28 €66 €
Frühstücksanteil je Nacht (20 %)5,60 €13,20 €
Abziehbare Übernachtungskosten246,80 €1.010,40 €

Doppelzimmer, Begleitung und lange Einsätze

Teilst du das Zimmer mit einer Person, die nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, zählen nur die Kosten, die bei alleiniger Nutzung angefallen wären (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG). Das betrifft etwa die Begleitung auf einer verlängerten Reise. Nach 48 Monaten an derselben Tätigkeitsstätte im Inland sind Übernachtungskosten auf höchstens 1.000 € im Monat begrenzt.

Im Spesenrechner wählst du, ob du angestellt oder selbstständig bist. Je nach Rolle rechnet er mit der Pauschale für den Arbeitgeber oder verweist auf die Hotelrechnung.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Übernachtungspauschale 2026 im Inland?
20 € pro Nacht. Der Arbeitgeber darf sie ohne Einzelnachweis steuerfrei erstatten, wenn er die Unterkunft nicht selbst stellt.
Kann ich die Übernachtungspauschale in der Steuererklärung ansetzen?
Nein. Als Werbungskosten zählen nur die tatsächlichen Übernachtungskosten laut Rechnung. Die Pauschale ist auf die Erstattung durch den Arbeitgeber beschränkt.
Gilt die Übernachtungspauschale für Selbstständige?
Nein. Selbstständige und Unternehmer setzen nur die tatsächlichen Hotelkosten als Betriebsausgabe an. Das hat das BMF im Schreiben vom 5. Dezember 2025 klargestellt.
Wie viel ziehe ich für das Frühstück im Hotelpreis ab?
20 % des 24-Stunden-Satzes am Übernachtungsort, im Inland also 5,60 € je Frühstück. Im Ausland richtet sich der Betrag nach dem Tagessatz des Landes.
Gibt es die Pauschale, wenn die Firma das Hotel direkt bezahlt?
Nein. Stellt der Arbeitgeber die Unterkunft unentgeltlich, darf er keine Übernachtungspauschale zusätzlich steuerfrei zahlen.