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Reisekostenabrechnung: So geht’s 2026

Eine Reisekostenabrechnung besteht aus vier Teilen: Fahrt, Verpflegung, Übernachtung und Nebenkosten. Arbeitnehmer bekommen die Kosten im gesetzlichen Rahmen steuerfrei erstattet, Selbstständige buchen sie als Betriebsausgabe.

Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit

Eine Reisekostenabrechnung fasst zusammen, was eine Geschäftsreise gekostet hat. Für die Verpflegung setzt du gesetzliche Pauschalen an, alles andere rechnest du mit Belegen ab. So kannst du eine Dienstreise als Angestellter genauso abrechnen wie eine Geschäftsreise als Selbstständiger. Unterschiedlich ist nur, wer am Ende zahlt und wo die Kosten steuerlich landen.

Was zur Reisekostenabrechnung gehört

KostenartWas du ansetztNachweis
FahrtBahn, Flug und Taxi in tatsächlicher Höhe; eigener Pkw 0,30 € je km, andere motorisierte Fahrzeuge 0,20 € je kmTicket bzw. Fahrtenliste
VerpflegungPauschalen: im Inland 28 € für volle Tage, 14 € für An- und Abreisetage; im Ausland je LandReisezeiten, kein Beleg
ÜbernachtungHotelrechnung ohne Frühstück; die Pauschale (20 € im Inland) nur bei Erstattung durch den ArbeitgeberRechnung
Nebenkostenweitere Kosten, die durch die Reise entstehen, etwa Parken, Visum oder MesseeintrittBeleg

Zwei Regeln vorab: Gestellte Mahlzeiten kürzen die Verpflegungspauschale. Private Tage einer Bleisure-Reise bekommen gar keine Pauschale.

Arbeitnehmer und Selbstständige: der Unterschied

ArbeitnehmerSelbstständige und Unternehmer
Wohin die Kosten gehensteuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber, der Rest als WerbungskostenBetriebsausgaben
VerpflegungPauschalenPauschalen
ÜbernachtungPauschale nur vom Arbeitgeber, sonst Rechnungnur Rechnung
Eigener Pkw0,30 € je km0,30 € je km für private Fahrzeuge, Firmenwagen mit tatsächlichen Kosten

Dein Arbeitgeber darf Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit sie die abziehbaren Werbungskosten nicht übersteigen (§ 3 Nr. 16 EStG). Was er nicht erstattet, setzt du in der Steuererklärung als Werbungskosten an. Zahlt er mehr, ist der Überschuss Arbeitslohn.

Geschäftsreise abrechnen: Schritt für Schritt

  1. Reisedaten festhalten
    Ziel, Anlass, Abreise und Rückkehr mit Datum und Uhrzeit. Die Uhrzeiten entscheiden über die Pauschalen.
  2. Reisekosten-Belege sofort sichern
    Jede Quittung direkt nach dem Bezahlen fotografieren und mit einem Stichwort versehen. Bei Bewirtungen Anlass und Teilnehmer notieren.
  3. Verpflegung je Tag ansetzen
    Voller Tag oder An- und Abreisetag, dazu Land oder Stadt. Gestellte Frühstücke und Essen abziehen.
  4. Übernachtung und Fahrt
    Hotelrechnungen ohne Frühstück, Tickets laut Beleg, eigene Kilometer mal 0,30 €.
  5. Private Anteile trennen
    Private Tage bekommen keine Pauschale, gemischte Kosten wie der Flug werden aufgeteilt.
  6. Einreichen und aufbewahren
    Abrechnung mit Belegen an Arbeitgeber oder Buchhaltung geben. Unternehmen bewahren Buchungsbelege 8 Jahre auf.

Alle sechs Schritte erledigt der Reiseplaner in einem Ablauf, am Ende stehen PDF und CSV. Brauchst du nur die Pauschalen, reicht der Spesenrechner. Wer lieber mit Excel arbeitet, nimmt die Abrechnungs-Vorlage.

Fristen bei der Reisekostenabrechnung

  • Abgabe beim Arbeitgeber: Bis wann du abrechnen musst, regeln Reiserichtlinie, Arbeits- oder Tarifvertrag.
  • Dreimonatsfrist: Bei längeren Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte gibt es Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate.
  • Umsatzsteuer aus dem EU-Ausland: Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern bis 30. September des Folgejahres, für Rechnungen aus 2026 also bis 30.09.2027.
  • Aufbewahrung: Buchungsbelege und Rechnungen 8 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres.

Alle Ratgeber zu Reisekosten und Spesen

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Was gehört in eine Reisekostenabrechnung?
Reiseziel, Anlass, Beginn und Ende mit Uhrzeit, die Verpflegungspauschalen je Tag, Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie alle Belege für Nebenkosten. Private Tage und private Kosten trennst du ab.
Wie rechne ich eine Dienstreise als Arbeitnehmer ab?
Du reichst die Abrechnung mit Belegen beim Arbeitgeber ein. Er darf die Kosten bis zur Höhe der abziehbaren Werbungskosten steuerfrei erstatten. Was er nicht erstattet, setzt du in der Steuererklärung als Werbungskosten an.
Brauche ich für die Verpflegungspauschale Belege?
Nein. Die Pauschale hängt nur von Dauer und Ziel der Reise ab. Festhalten musst du Datum und Uhrzeit von Abreise und Rückkehr.
Gibt es eine Vorlage für die Reisekostenabrechnung?
Ja, die Excel-Vorlage mit allen Auslandspauschalen 2026. Online geht es mit dem Reiseplaner, der die Abrechnung als PDF und CSV ausgibt.