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Geschenke an Geschäftspartner: 50-Euro-Grenze

Geschenke an Geschäftspartner sind als Betriebsausgabe abziehbar, wenn sie je Empfänger und Wirtschaftsjahr höchstens 50 € kosten. Die Grenze ist eine Freigrenze: Ein Euro mehr, und der gesamte Betrag ist nicht mehr abziehbar.

Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit

Geschenke an Geschäftspartner darfst du als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammen nicht mehr als 50 € kosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettobetrag. Die 50-Euro-Grenze gilt für Wirtschaftsjahre ab 2024, vorher lag sie bei 35 €. Sie ist eine Freigrenze: Liegst du darüber, fällt der Abzug für alle Geschenke an diesen Empfänger im Jahr weg.

Die Regel betrifft Geschenke an Personen, die nicht deine Arbeitnehmer sind, also zum Beispiel Kunden, Lieferanten und deren Mitarbeiter. Für Geschäftsessen gelten eigene Regeln, mehr dazu unten.

Die 50-Euro-Grenze für Geschenke im Detail

  • Je Empfänger und Wirtschaftsjahr: Alle Geschenke an dieselbe Person im Jahr werden zusammengerechnet.
  • Netto: Mit Vorsteuerabzug rechnest du ohne Umsatzsteuer. Ohne Vorsteuerabzug, etwa als Kleinunternehmer, zählt entsprechend der Bruttobetrag.
  • Ohne Verpackung und Versand: Diese Kosten zählen bei der Grenze nicht mit.
  • Freigrenze: Bei 50,01 € ist der gesamte Betrag nicht abziehbar, nicht nur der Teil über 50 €.
  • Vorsteuer: Übersteigen die Geschenke die Grenze, ist auch die Vorsteuer nicht abziehbar (§ 15 Abs. 1a UStG).

Rechenbeispiel: zwei Geschenke an denselben Kunden

GeschenknettoSumme für den Empfänger
Mai: Weinpräsent, Versand 8 € zählt nicht mit39,00 €39,00 €
Dezember: Bildband14,00 €53,00 €

Mit dem zweiten Geschenk überschreitest du die 50 €. Damit ist keines der beiden Geschenke abziehbar, auch die Vorsteuer entfällt. Hättest du im Dezember ein Geschenk für höchstens 11 € netto gewählt, wären beide abziehbar.

Typische Fälle auf einen Blick

FallAbziehbar?
Eine Flasche Wein für 25 € netto, einziges Geschenk im Jahrja
Zwei Geschenke an dieselbe Person, 30 € und 25 € nettonein, zusammen 55 €
Geschenk für genau 50 € netto, Versand extraja, Versand zählt nicht mit
Geschenk für 50 € netto, dazu übernommene PauschalsteuerGeschenk ja, die Pauschalsteuer zählt bei der Grenze nicht mit

Geschenk an Geschäftspartner: so gehst du vor

  1. Bisherige Geschenke zusammenzählen
    Rechne zusammen, was dieser Empfänger im laufenden Wirtschaftsjahr schon von dir bekommen hat.
  2. Nettobetrag ermitteln
    Ohne Umsatzsteuer, ohne Verpackung und Versand. Zusammen höchstens 50 €.
  3. Beleg und Empfänger festhalten
    Rechnung aufbewahren, Namen des Empfängers notieren, getrennt von anderen Ausgaben buchen.
  4. Über § 37b entscheiden
    Übernimmst du die Steuer des Empfängers pauschal, informierst du ihn darüber.

Aufzeichnung mit Name des Empfängers

Geschenke zeichnest du einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben auf, mit dem Namen des Empfängers (§ 4 Abs. 7 EStG, R 4.11 EStR). Nur so lässt sich die Grenze je Person prüfen. Notier bei jedem Geschenk Datum, Empfänger, Firma, Gegenstand und Nettobetrag. Im Reiseplaner erfasst du ein Geschenk als Beleg der Kategorie „Geschenk“ und schreibst den Empfänger in die Notiz.

Pauschalsteuer nach § 37b EStG

Ein Geschenk kann beim Empfänger steuerpflichtig sein. Nach § 37b EStG kannst du diese Steuer für ihn pauschal übernehmen:

  • 30 % Pauschalsteuer, dazu Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Pauschalsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Bemessungsgrundlage sind die Kosten einschließlich Umsatzsteuer.
  • Ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder im Einzelfall 10.000 € übersteigen.
  • Du musst den Empfänger darüber informieren.
  • Streuwerbeartikel bis 10 € bleiben laut BMF außer Ansatz.
  • Die übernommene Pauschalsteuer zählt bei der 50-Euro-Grenze nicht mit.

Beispiel: Ein Schreibset kostet 50,00 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer also 59,50 €. Die Pauschalsteuer beträgt 30 % davon, also 17,85 €, der Solidaritätszuschlag 5,5 % der Pauschalsteuer, also 0,98 €. Zusammen sind das 18,83 € plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Das Geschenk selbst bleibt mit 50,00 € netto innerhalb der Freigrenze.

Gastgeschenke auf Auslandsreisen

Die 50-Euro-Grenze und die Aufzeichnungspflicht hängen am Empfänger; das Gesetz unterscheidet nicht nach seinem Land. Kaufst du das Gastgeschenk vor der Reise in Deutschland, hast du eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer und kannst die Nettogrenze einfach prüfen. Ob § 37b bei Empfängern im Ausland anzuwenden ist, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung. Ein gemeinsames Geschäftsessen ist kein Geschenk, dafür gelten die Regeln zur Bewirtung.

Viele Unternehmen und Behörden haben eigene Regeln, welche Geschenke ihre Mitarbeiter annehmen dürfen. Frag im Zweifel vorher nach. Was in China als Gastgeschenk gut ankommt und was du besser vermeidest, steht unter Geschäftsetikette in China.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Ist die 50-Euro-Grenze brutto oder netto?
Netto, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Verpackung und Versand zählen nicht mit.
Was passiert, wenn ich die 50 € überschreite?
Die Grenze ist eine Freigrenze. Dann sind alle Geschenke an diesen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht abziehbar, und auch die Vorsteuer entfällt.
Muss ich den Namen des Empfängers aufschreiben?
Ja. Geschenke sind einzeln und getrennt aufzuzeichnen, mit dem Namen des Empfängers.
Zählt die Pauschalsteuer zur 50-Euro-Grenze?
Nein. Die nach § 37b übernommene Pauschalsteuer bleibt bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze außer Betracht.
Gilt die Grenze pro Geschenk?
Nein, je Empfänger und Wirtschaftsjahr. Mehrere Geschenke an dieselbe Person werden zusammengerechnet.