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A1-Bescheinigung für Dienstreisen: wann, wie, wer

Die A1-Bescheinigung belegt, dass du während einer beruflichen Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz weiter in Deutschland sozialversichert bist. Nach geltendem Recht brauchst du sie auch für kurze Dienstreisen. Für Beschäftigte beantragt sie der Arbeitgeber elektronisch, Selbstständige beantragen sie selbst.

Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit

Wann du eine A1-Bescheinigung brauchst

Immer dann, wenn du beruflich in einem anderen Staat der EU, des EWR (also auch in Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder in der Schweiz tätig bist: für ein Meeting, eine Messe, eine Schulung oder eine Montage. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 kennt derzeit keine Bagatellgrenze. Auch ein eintägiger Termin in Paris oder Basel zählt.

Ob du die Bescheinigung bei jedem Kurzaufenthalt dabeihaben musst, sah die DGUV 2020 zurückhaltender: Das EU-Recht verlange das nicht zwingend. Einzelne Staaten, genannt wurden vor allem Frankreich und Österreich, kontrollieren aber, und es drohen Bußgelder. Neuere Angaben zur Kontrollpraxis haben wir nicht gefunden. Praktisch heißt das: vor der Reise beantragen und mitnehmen.

Wer die A1 beantragt

  1. Gesetzlich versicherte Beschäftigte
    Der Arbeitgeber stellt den Antrag elektronisch bei der Krankenkasse, aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net.
  2. Privat versicherte Beschäftigte
    Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
  3. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
    Zuständig ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV).
  4. Selbstständige
    Sie beantragen die A1 selbst, bei ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

Seit 1. Januar 2025 werden A1-Anträge nur noch elektronisch gestellt, jeweils je Staat und Einsatz (laut DVKA). Der Reiseplaner setzt die A1 bei Reisen in EU, EWR und Schweiz automatisch auf die Checkliste, sieben Tage vor Abreise. Steht die Reise früher fest, beantrage sie früher.

A1 und Entsendemeldung sind zwei verschiedene Pflichten

Die A1 regelt die Sozialversicherung. Erbringst du im Nachbarland eine Dienstleistung, etwa Montage, Service oder Schulung, verlangen viele Staaten zusätzlich eine Meldung nach ihrem Arbeitsrecht. Reine Meetings, Verhandlungen und Messebesuche gelten nach gängiger Auslegung in der Regel nicht als Entsendung. Ausdrückliche Ausnahmen nennen die Behörden aber nicht überall; im Zweifel prüfst du den Einzelfall.

LandMeldung bei DienstleistungenFrist
FrankreichSIPSI-Vorabmeldung über sipsi.travail.gouv.fr, dazu einen Vertreter in Frankreich benennenvor Arbeitsbeginn
PolenErklärung an die Arbeitsinspektion PIP, elektronisch über biznes.gov.pl, nicht per E-Mailspätestens bei Arbeitsbeginn, Änderungen binnen 7 Arbeitstagen
SchweizOnline-Meldung beim SEM für entsandte Dienstleister ab mehr als 8 Tagen im Kalenderjahr; im Bau-, Gast-, Reinigungs-, Sicherheits- und Reisendengewerbe ab dem 1. Tagmindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn

In der Schweiz kommt der Zoll dazu: Sie gehört nicht zur EU-Zollunion. Warenmuster und Werkzeug musst du verzollen oder mit einem ATA-Carnet einführen.

Was die EU-Reform ändert

Das Europäische Parlament (7. Juli 2026) und der Rat (28. September 2026) haben eine Änderung der Verordnungen 883/2004 und 987/2009 angenommen. Laut Zusammenfassung des Parlaments soll die vorherige Meldung für Dienstreisen und kurze Entsendungen von höchstens drei Tagen entfallen; der Bausektor ist ausgenommen. Stand Oktober 2026 ist die Änderung noch nicht unterzeichnet und nicht im Amtsblatt veröffentlicht, ein Geltungsbeginn steht nicht fest. Die genaue Abgrenzung lässt sich erst im endgültigen Text prüfen.

Bis dahin gilt das bisherige Recht

Die Ausnahme ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Für jeden Termin in EU, EWR und Schweiz, auch für einen einzigen Tag, brauchst du weiterhin die A1.

Private Tage und A1

Verlängerst du die Dienstreise privat, ändert das an der A1 nichts, denn Urlaub ist keine Erwerbstätigkeit im anderen Staat. Es spricht viel dafür, den Antragszeitraum auf die geschäftlichen Tage zu begrenzen. Das ist unsere Einschätzung; maßgeblich ist, was Krankenkasse oder Lohnbuchhaltung sagen.

Außerhalb Europas: Abkommen und Ausstrahlung

Die A1 gibt es nur für EU, EWR und Schweiz. Mit einigen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen mit eigenen Bescheinigungen. Das Abkommen mit China vom 12.07.2001 umfasst nur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei einer Entsendung gilt dafür deutsches Recht bis zu 48 Kalendermonate, nachgewiesen mit der Bescheinigung VRC/DE 101 (laut DVKA). Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung richten sich nach der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV). Ob die Bescheinigung bei kurzen Geschäftsreisen nach China kontrolliert wird, ist nicht belegt. Zum Versicherungsschutz unterwegs: Versicherung auf Geschäftsreise.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Verbindlich sind die Auskünfte von Krankenkasse, Deutscher Rentenversicherung und DVKA sowie der Behörden im Zielland.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine eintägige Dienstreise eine A1-Bescheinigung?
Nach geltendem Recht ja: Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 kennt derzeit keine Bagatellgrenze. Die beschlossene EU-Ausnahme für Dienstreisen bis drei Tage ist noch nicht in Kraft.
Wer beantragt die A1-Bescheinigung?
Für Beschäftigte der Arbeitgeber, elektronisch bei der Krankenkasse oder bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung. Selbstständige beantragen sie selbst.
Gilt die A1 auch für die Schweiz?
Ja. Die A1 gilt für EU, EWR und die Schweiz. In der Schweiz kommt bei Dienstleistungen das Meldeverfahren des SEM dazu.
Ersetzt die A1 die Entsendemeldung?
Nein. Die A1 betrifft die Sozialversicherung, die Entsendemeldung das Arbeitsrecht des Ziellands. Bei Montage, Service oder Schulung brauchst du oft beides, etwa SIPSI in Frankreich.
Was passiert, wenn ich keine A1 dabeihabe?
Laut DGUV kontrollierten 2020 vor allem Frankreich und Österreich, und es drohten Bußgelder. Neuere Angaben zur Kontrollpraxis fehlen. Sicher ist nur: Mit beantragter A1 bist du auf der richtigen Seite.