Gesetzliche Unfallversicherung auf Geschäftsreise
Beschäftigte sind auf Dienstreisen über die Berufsgenossenschaft versichert (§ 8 SGB VII). Versichert ist aber nicht jede Minute der Reise, nur was mit der beruflichen Aufgabe zusammenhängt. Der Schutz endet, sobald du dich rein persönlichen Dingen widmest (BSG, 11.08.1998, B 2 U 17/97 R).
Versichert
- Die Wege zum Essen und zur Unterkunft (BSG, 19.08.2003, B 2 U 43/02 R).
- Der Weg ins Hotel bis ins Zimmer, der Check-out und die unmittelbare Rückreise (DGUV, „Arbeit & Gesundheit“ 04/2023).
- Unfälle durch besondere Gefahren der fremden Umgebung, etwa eine schlecht beleuchtete Hoteltreppe (BSG, 04.08.1992, 2 RU 43/91).
Nicht versichert
- Alles im Hotelzimmer, von der Körperpflege bis zum Schlafen (DGUV).
- Sightseeing, Theater und die Hotelbar (DGUV).
- Das Essen selbst (LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020, L 3 U 124/17).
Selbstständige und Unternehmer sind gesetzlich nur unfallversichert, wenn die Satzung ihrer Berufsgenossenschaft das vorsieht oder sie sich freiwillig versichert haben (§ 6 SGB VII).
Bleisure: private Tage ohne Unfallschutz
Verlängerst du die Reise privat, bist du an diesen Tagen nicht gesetzlich unfallversichert. Schon das Organisieren des Anschlussurlaubs ist privat: Das Hessische Landessozialgericht wertete den Sturz bei einem privaten Telefonat im Hotel, mit dem ein Taxi zum Urlaubs-Mietwagen bestellt werden sollte, nicht als Arbeitsunfall (L 3 U 198/17, 2019).
Die Rückreise nach dem Urlaub
Der Schutz lebt auf der Rückreise nicht wieder auf, wenn der private Aufenthalt so viel Gewicht hat, dass er den Charakter der Rückfahrt bestimmt. Eine feste Tagesgrenze gibt es nicht; abgewogen werden Dauer, Umweg und alle Umstände. Im entschiedenen Fall reichte ein privates Wochenende mit zwei Nächten nach einer eintägigen Besprechung: Die Rückfahrt war nicht versichert (BSG, 10.10.2006, B 2 U 20/05 R). Wer Firmenwerkzeug im Gepäck hat, ändert daran nichts.
In umgekehrter Reihenfolge kann die Hinreise vom Urlaubsort zum Dienstort versichert sein, solange das berufliche Ziel erkennbar bleibt und der Umweg nicht unverhältnismäßig ist (BSG, 31.01.1984, 2 RU 15/83).
Für private Tage und eine Rückreise nach längerem Urlaub hilft nur eine private Unfallversicherung. Prüf, ob du eine hast und ob sie im Ausland gilt.
Unfallschutz im Ausland
Bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland gilt der deutsche Schutz weiter; das heißt Ausstrahlung (§ 4 SGB IV). Laut DGUV gilt das auch für kurze Dienstreisen. Das Sozialversicherungsabkommen mit China umfasst keine Unfallversicherung. In Ländern ohne Abkommen streckst du Behandlungskosten vor und lässt sie dir erstatten (DGUV).
Auslandskrankenversicherung auf Geschäftsreise
Bist du gesetzlich versichert und dienstlich im Ausland, muss nach § 17 SGB V zunächst dein Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen. Die Krankenkasse erstattet ihm höchstens, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Deshalb haben viele Firmen eine Gruppen- oder Dienstreise-Krankenversicherung.
Die EHIC hilft in EU und EWR
In EU und EWR deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, auch an privaten Tagen. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nicht. Bei einem Urlaub außerhalb von EU, EWR und Abkommensstaaten ruhen die Ansprüche (§ 16 SGB V), und einen Rücktransport zahlt die gesetzliche Kasse in keinem Fall.
Gruppenverträge können mit der Dienstreise enden
Belegt ist das etwa in den Bedingungen eines Gruppentarifs der Union Krankenversicherung: Verlängerst du den Auslandsaufenthalt privat, endet der Schutz schon mit dem Ende der dienstlich erforderlichen Zeit. Versichert sind dort nur dienstlich reisende Mitarbeiter, je Reise die ersten 60 Tage. Andere Verträge haben wir nicht geprüft, und Klauseln, die einen Anschlussurlaub mitversichern, konnten wir nicht belegen. Fordere die Bedingungen deines eigenen Vertrags an.
Auch § 17 SGB V dürfte an Urlaubstagen nach dem Ende der Dienstreise nicht mehr greifen, weil er an die Beschäftigung im Ausland anknüpft. Ein freies Wochenende mitten in der Dienstreise ist dagegen wohl noch erfasst. Abschließend geklärt ist das nicht.
China: kein Abkommen zur Krankenversicherung
Das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen umfasst nur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die EHIC gilt in China nicht. An privaten Tagen hast du ohne private Reisekrankenversicherung praktisch keinen Schutz. Das Auswärtige Amt rät, den Versicherungsschutz einschließlich Rettungsflug nach Deutschland vorab zu klären. Mehr zur Reise: Geschäftsreise China.
Begleitperson
Eine private Begleitperson ist nicht gesetzlich unfallversichert, denn versichert sind nur Beschäftigte (§ 2 SGB VII). Bei der Krankenversicherung gibt es eine oft übersehene Ausnahme: § 17 SGB V erstreckt die Arbeitgeberleistung auf familienversicherte Angehörige, die dich für die Zeit der Beschäftigung begleiten oder besuchen. Für privat Versicherte, nicht familienversicherte Begleiter und für Urlaubstage gilt das nicht, und Gruppenverträge wie der genannte versichern nur Mitarbeiter.
Checkliste: Das klärst du vor der Reise
- Dienstreise-Krankenversicherung
Gibt es eine? Bedingungen anfordern und nachlesen: Gilt sie an privaten Tagen, wie viele Tage je Reise, ist ein Rücktransport enthalten? - Private Tage absichern
Eine eigene Reisekrankenversicherung mit Rücktransport für die Urlaubstage, außerhalb Europas besonders wichtig. - Private Unfallversicherung
Deckt sie Freizeit und Ausland? Sie springt dort ein, wo der gesetzliche Schutz endet. - Begleitperson
Familienversichert, privat versichert oder gar nicht? Wenn nötig, eigene Reisekrankenversicherung. - EHIC und Notfallnummern
Die Karte für Reisen in EU und EWR einstecken, Policennummer und Notrufnummer des Versicherers offline speichern. - Mietwagen an privaten Tagen
Das Haftungsprivileg im Arbeitsverhältnis gilt nur für betriebliche Tätigkeiten (BAG, GS 1/89), eine Dienstreise-Kasko nur für Dienstfahrten. Am saubersten ist ein eigener Mietvertrag für die privaten Tage. - Selbstständige
Eigene Auslandskrankenversicherung und, wenn gewünscht, freiwillige Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft.
Der Reiseplaner erinnert dich zwei Wochen vor Abreise an die Versicherung, bei Bleisure-Reisen mit Hinweis auf die privaten Tage. Den Kostenanteil der Verlängerung rechnet der Bleisure-Rechner.
Die Seite fasst Gesetz und Rechtsprechung zusammen. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen deiner Verträge; im Zweifel entscheiden Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder Versicherer.
Häufige Fragen
Bin ich auf Geschäftsreise gesetzlich unfallversichert?
Gilt die Unfallversicherung an Urlaubstagen nach der Dienstreise?
Brauche ich auf Geschäftsreise eine Auslandskrankenversicherung?
Gilt die EHIC in China?
Ist meine Begleitperson auf der Dienstreise versichert?
- § 8 SGB VII – Arbeitsunfall
- § 2 SGB VII – Versicherte kraft Gesetzes
- § 6 SGB VII – Freiwillige Versicherung
- § 4 SGB IV – Ausstrahlung
- BSG, Urteil vom 11.08.1998, B 2 U 17/97 R
- BSG, Urteil vom 19.08.2003, B 2 U 43/02 R
- BSG, Urteil vom 04.08.1992, 2 RU 43/91
- BSG, Urteil vom 10.10.2006, B 2 U 20/05 R
- BSG, Urteil vom 31.01.1984, 2 RU 15/83
- Hessisches LSG, L 3 U 198/17 (Bericht anwaltonline.com)
- LSG Niedersachsen-Bremen, L 3 U 124/17 (Bericht Otto Schmidt)
- DGUV „Arbeit & Gesundheit“ 04/2023, Bericht tageskarte.io
- DGUV: FAQ Versicherungsrecht Ausland
- § 17 SGB V – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
- § 16 SGB V – Ruhen des Anspruchs
- betanet: Auslandsschutz (Stand 23.02.2026)
- TK: Kosten bei Krankheit auf Dienstreise
- TK: Übersicht Sozialversicherungsabkommen
- Union Krankenversicherung: AVB GesundheitGLOBAL Business
- BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.09.1994, GS 1/89
- Auswärtiges Amt: China, Reise- und Sicherheitshinweise