Zum Inhalt

Versicherung auf Geschäftsreise: Kranken- und Unfallschutz, auch bei Bleisure

Auf einer Geschäftsreise bist du als Beschäftigter gesetzlich unfallversichert, aber nur bei der betrieblichen Tätigkeit. Private Verlängerungstage sind nicht versichert, und manche Dienstreise-Krankenversicherung endet mit dem dienstlichen Teil. Hier steht, was gilt und was du vorher klären solltest.

Stand: Oktober 20266 Min. Lesezeit

Gesetzliche Unfallversicherung auf Geschäftsreise

Beschäftigte sind auf Dienstreisen über die Berufsgenossenschaft versichert (§ 8 SGB VII). Versichert ist aber nicht jede Minute der Reise, nur was mit der beruflichen Aufgabe zusammenhängt. Der Schutz endet, sobald du dich rein persönlichen Dingen widmest (BSG, 11.08.1998, B 2 U 17/97 R).

Versichert

  • Die Wege zum Essen und zur Unterkunft (BSG, 19.08.2003, B 2 U 43/02 R).
  • Der Weg ins Hotel bis ins Zimmer, der Check-out und die unmittelbare Rückreise (DGUV, „Arbeit & Gesundheit“ 04/2023).
  • Unfälle durch besondere Gefahren der fremden Umgebung, etwa eine schlecht beleuchtete Hoteltreppe (BSG, 04.08.1992, 2 RU 43/91).

Nicht versichert

  • Alles im Hotelzimmer, von der Körperpflege bis zum Schlafen (DGUV).
  • Sightseeing, Theater und die Hotelbar (DGUV).
  • Das Essen selbst (LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020, L 3 U 124/17).

Selbstständige und Unternehmer sind gesetzlich nur unfallversichert, wenn die Satzung ihrer Berufsgenossenschaft das vorsieht oder sie sich freiwillig versichert haben (§ 6 SGB VII).

Bleisure: private Tage ohne Unfallschutz

Verlängerst du die Reise privat, bist du an diesen Tagen nicht gesetzlich unfallversichert. Schon das Organisieren des Anschlussurlaubs ist privat: Das Hessische Landessozialgericht wertete den Sturz bei einem privaten Telefonat im Hotel, mit dem ein Taxi zum Urlaubs-Mietwagen bestellt werden sollte, nicht als Arbeitsunfall (L 3 U 198/17, 2019).

Die Rückreise nach dem Urlaub

Der Schutz lebt auf der Rückreise nicht wieder auf, wenn der private Aufenthalt so viel Gewicht hat, dass er den Charakter der Rückfahrt bestimmt. Eine feste Tagesgrenze gibt es nicht; abgewogen werden Dauer, Umweg und alle Umstände. Im entschiedenen Fall reichte ein privates Wochenende mit zwei Nächten nach einer eintägigen Besprechung: Die Rückfahrt war nicht versichert (BSG, 10.10.2006, B 2 U 20/05 R). Wer Firmenwerkzeug im Gepäck hat, ändert daran nichts.

In umgekehrter Reihenfolge kann die Hinreise vom Urlaubsort zum Dienstort versichert sein, solange das berufliche Ziel erkennbar bleibt und der Umweg nicht unverhältnismäßig ist (BSG, 31.01.1984, 2 RU 15/83).

Praktische Folge

Für private Tage und eine Rückreise nach längerem Urlaub hilft nur eine private Unfallversicherung. Prüf, ob du eine hast und ob sie im Ausland gilt.

Unfallschutz im Ausland

Bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland gilt der deutsche Schutz weiter; das heißt Ausstrahlung (§ 4 SGB IV). Laut DGUV gilt das auch für kurze Dienstreisen. Das Sozialversicherungsabkommen mit China umfasst keine Unfallversicherung. In Ländern ohne Abkommen streckst du Behandlungskosten vor und lässt sie dir erstatten (DGUV).

Auslandskrankenversicherung auf Geschäftsreise

Bist du gesetzlich versichert und dienstlich im Ausland, muss nach § 17 SGB V zunächst dein Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen. Die Krankenkasse erstattet ihm höchstens, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Deshalb haben viele Firmen eine Gruppen- oder Dienstreise-Krankenversicherung.

Die EHIC hilft in EU und EWR

In EU und EWR deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, auch an privaten Tagen. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nicht. Bei einem Urlaub außerhalb von EU, EWR und Abkommensstaaten ruhen die Ansprüche (§ 16 SGB V), und einen Rücktransport zahlt die gesetzliche Kasse in keinem Fall.

Gruppenverträge können mit der Dienstreise enden

Belegt ist das etwa in den Bedingungen eines Gruppentarifs der Union Krankenversicherung: Verlängerst du den Auslandsaufenthalt privat, endet der Schutz schon mit dem Ende der dienstlich erforderlichen Zeit. Versichert sind dort nur dienstlich reisende Mitarbeiter, je Reise die ersten 60 Tage. Andere Verträge haben wir nicht geprüft, und Klauseln, die einen Anschlussurlaub mitversichern, konnten wir nicht belegen. Fordere die Bedingungen deines eigenen Vertrags an.

Auch § 17 SGB V dürfte an Urlaubstagen nach dem Ende der Dienstreise nicht mehr greifen, weil er an die Beschäftigung im Ausland anknüpft. Ein freies Wochenende mitten in der Dienstreise ist dagegen wohl noch erfasst. Abschließend geklärt ist das nicht.

China: kein Abkommen zur Krankenversicherung

Das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen umfasst nur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die EHIC gilt in China nicht. An privaten Tagen hast du ohne private Reisekrankenversicherung praktisch keinen Schutz. Das Auswärtige Amt rät, den Versicherungsschutz einschließlich Rettungsflug nach Deutschland vorab zu klären. Mehr zur Reise: Geschäftsreise China.

Begleitperson

Eine private Begleitperson ist nicht gesetzlich unfallversichert, denn versichert sind nur Beschäftigte (§ 2 SGB VII). Bei der Krankenversicherung gibt es eine oft übersehene Ausnahme: § 17 SGB V erstreckt die Arbeitgeberleistung auf familienversicherte Angehörige, die dich für die Zeit der Beschäftigung begleiten oder besuchen. Für privat Versicherte, nicht familienversicherte Begleiter und für Urlaubstage gilt das nicht, und Gruppenverträge wie der genannte versichern nur Mitarbeiter.

Checkliste: Das klärst du vor der Reise

  1. Dienstreise-Krankenversicherung
    Gibt es eine? Bedingungen anfordern und nachlesen: Gilt sie an privaten Tagen, wie viele Tage je Reise, ist ein Rücktransport enthalten?
  2. Private Tage absichern
    Eine eigene Reisekrankenversicherung mit Rücktransport für die Urlaubstage, außerhalb Europas besonders wichtig.
  3. Private Unfallversicherung
    Deckt sie Freizeit und Ausland? Sie springt dort ein, wo der gesetzliche Schutz endet.
  4. Begleitperson
    Familienversichert, privat versichert oder gar nicht? Wenn nötig, eigene Reisekrankenversicherung.
  5. EHIC und Notfallnummern
    Die Karte für Reisen in EU und EWR einstecken, Policennummer und Notrufnummer des Versicherers offline speichern.
  6. Mietwagen an privaten Tagen
    Das Haftungsprivileg im Arbeitsverhältnis gilt nur für betriebliche Tätigkeiten (BAG, GS 1/89), eine Dienstreise-Kasko nur für Dienstfahrten. Am saubersten ist ein eigener Mietvertrag für die privaten Tage.
  7. Selbstständige
    Eigene Auslandskrankenversicherung und, wenn gewünscht, freiwillige Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft.

Der Reiseplaner erinnert dich zwei Wochen vor Abreise an die Versicherung, bei Bleisure-Reisen mit Hinweis auf die privaten Tage. Den Kostenanteil der Verlängerung rechnet der Bleisure-Rechner.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung

Die Seite fasst Gesetz und Rechtsprechung zusammen. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen deiner Verträge; im Zweifel entscheiden Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder Versicherer.

Häufige Fragen

Bin ich auf Geschäftsreise gesetzlich unfallversichert?
Als Beschäftigter ja, aber nur bei Tätigkeiten mit Bezug zur Arbeit: Termine, Wege zum Essen und zum Hotel, die Rückreise. Nicht versichert sind private Aktivitäten wie Sightseeing, die Hotelbar oder alles im Hotelzimmer.
Gilt die Unfallversicherung an Urlaubstagen nach der Dienstreise?
Nein. Private Verlängerungstage sind nicht gesetzlich unfallversichert. Auch die Rückreise kann ungeschützt sein, wenn der private Teil überwiegt; im entschiedenen Fall reichte dafür schon ein Wochenende nach einer eintägigen Besprechung (BSG, B 2 U 20/05 R).
Brauche ich auf Geschäftsreise eine Auslandskrankenversicherung?
Außerhalb von EU und EWR solltest du den Schutz klären. Der Arbeitgeber muss nach § 17 SGB V zunächst selbst zahlen und hat deshalb oft eine Dienstreise-Police. Für private Tage brauchst du eigenen Schutz.
Gilt die EHIC in China?
Nein. Das Sozialversicherungsabkommen mit China umfasst keine Krankenversicherung. Das Auswärtige Amt rät, den Schutz einschließlich Rettungsflug vorab zu klären.
Ist meine Begleitperson auf der Dienstreise versichert?
Gesetzlich unfallversichert ist sie nicht. Familienversicherte Angehörige sind über § 17 SGB V für die Zeit der Beschäftigung erfasst, alle anderen brauchen eine eigene Reisekrankenversicherung.