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Ausländische Umsatzsteuer zurückholen: EU-Vorsteuervergütung

Zahlt dein Unternehmen auf einer Geschäftsreise im EU-Ausland Umsatzsteuer für Hotel, Messe oder Taxi, kannst du sie über die EU-Vorsteuervergütung zurückholen. Der Antrag läuft online über das Bundeszentralamt für Steuern, die Frist endet am 30. September des Folgejahres.

Stand: Oktober 20265 Min. Lesezeit

Ausländische Umsatzsteuer, die dein Unternehmen auf einer Geschäftsreise zahlt, kannst du in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehen. Aus anderen EU-Staaten holst du sie über die EU-Vorsteuervergütung zurück (§ 18g UStG in Verbindung mit der Richtlinie 2008/9/EG). Den Antrag stellst du online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ihn an den Erstattungsstaat weiterleitet. Frist ist der 30. September des Folgejahres.

Wer die Vorsteuervergütung beantragen kann

  • Antragsberechtigt ist das Unternehmen, nicht der einzelne Reisende. Lass Rechnungen deshalb möglichst auf die Firma ausstellen.
  • Das Unternehmen darf im Erstattungsstaat keine eigenen steuerpflichtigen Umsätze haben. Ausnahmen gelten etwa für Reverse-Charge-Umsätze und das OSS- bzw. IOSS-Verfahren.
  • Für Kleinunternehmer, Unternehmen mit Durchschnittssätzen nach § 24 UStG und Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen leitet das BZSt den Antrag nicht weiter.
  • Reiseveranstalter können Vorsteuer aus Reisevorleistungen nicht abziehen (§ 25 Abs. 4 UStG). Die Vergütung eignet sich nur für eigene Geschäftsreisen, nicht für Kundenreisen.

EU-Vorsteuervergütung: so läuft der Antrag

  1. Rechnungen nach Ländern sortieren
    Für jeden Mitgliedstaat stellst du einen eigenen Antrag.
  2. Im BZSt-Online-Portal anmelden
    Der Antrag geht nur elektronisch über das BOP mit ELSTER-Zertifikat. Papieranträge sind nicht zulässig.
  3. Belege einzeln erfassen
    Jede Rechnung mit Kennziffer der Kostenart: 1 Kraftstoff, 5 Fahrtkosten wie Taxi und öffentlicher Verkehr, 6 Beherbergung, 7 Speisen, Getränke und Restaurant, 8 Messe-Eintritte, 9 Luxus, Vergnügen und Repräsentation.
  4. Rechnungskopien bereithalten
    Der Erstattungsstaat kann Kopien verlangen, wenn die Bemessungsgrundlage 1.000 € oder mehr beträgt, bei Kraftstoff ab 250 €.
  5. Entscheidung des Erstattungsstaats
    Das BZSt leitet den Antrag weiter. Entschieden wird nach den Regeln des jeweiligen Landes.

Frist und Mindestbeträge

Der Antrag muss bis 30. September des Folgejahres beim BZSt eingehen; maßgeblich ist der Eingang. Für Rechnungen aus 2025 ist die Frist am 30.09.2026 abgelaufen, für 2026 läuft sie bis 30.09.2027. Ein Antrag umfasst höchstens ein Kalenderjahr.

VergütungszeitraumMindestbetrag
mindestens 3 Monate, aber weniger als ein Kalenderjahr400 €
Kalenderjahr oder Rest eines Kalenderjahres50 €

Rechenbeispiel: Messebesuch im EU-Ausland

Dein Unternehmen schickt dich 2026 auf eine Messe in einem anderen EU-Staat. Die Rechnungen weisen diese Umsatzsteuer aus:

KostenartKennzifferUmsatzsteuer laut Rechnung
Hotel, 4 Nächte696,00 €
Restaurant745,00 €
Messe-Eintritte840,00 €
Taxi512,00 €
Summe193,00 €
Geld193,00 €beantragbar, bevor das Land einzelne Kosten ausschließt
Zeit30.09.2027Eingang beim BZSt für Rechnungen aus 2026

Als Jahresantrag reicht der Mindestbetrag von 50 €. Ein Antrag nur für ein Quartal läge unter der Grenze von 400 €. Schließt das Land Hotel und Restaurant aus, wie es die EU-Länderinformationen etwa für Belgien nennen, bleiben 52,00 €. Auch das reicht für einen Jahresantrag.

Was nicht erstattet wird: Länderbesonderheiten

Welche Kosten erstattet werden, bestimmt der Erstattungsstaat nach seinem eigenen Recht. Die Länderinformationen der EU-Kommission nennen zum Beispiel:

  • Frankreich: keine Erstattung für die Unterkunft von Geschäftsführung und Personal
  • Belgien: keine Erstattung für Unterkunft, Speisen, Getränke und Bewirtung
  • Niederlande: keine Erstattung für Speisen und Getränke in Hotels und Restaurants
  • Polen: keine Erstattung für Unterkunft und Verpflegung
  • Österreich: keine Erstattung für Repräsentation
Stand der Länderangaben prüfen

Diese Merkblätter der EU-Kommission stammen aus den Jahren 2015 bis 2020. Prüf vor dem Antrag die aktuellen Angaben auf der Seite der Kommission zu länderspezifischen Mehrwertsteuerinformationen.

Drittstaaten: Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich

Außerhalb der EU gibt es kein Verfahren über das BZSt. Der Antrag geht direkt an den jeweiligen Staat. Die nötige Unternehmerbescheinigung (Muster USt 1 TN) stellt dein Finanzamt aus. Einen Anhaltspunkt, welche Staaten erstatten, gibt die BMF-Liste zur Gegenseitigkeit vom 9. November 2022. Sie regelt zwar die Gegenrichtung, also Unternehmen aus Drittstaaten in Deutschland. Gegenseitigkeit besteht danach unter anderem mit der Schweiz, Norwegen, dem Vereinigten Königreich, Japan, Kanada, Taiwan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Republik Korea.

StaatFristMindestbetragBesonderheiten
Schweiz30.06. des Folgejahres, nicht verlängerbarCHF 500Vertretung mit Sitz in der Schweiz ist Pflicht; Rechnungen auf den Namen des Antragstellers; keine Erstattung aus Kassenzetteln
Norwegen30.09.NOK 5.000, nach Jahresende NOK 500keine Erstattung für Speisen, Getränke und Pkw; Formular RF-1032 im Original
Vereinigtes Königreich31.12. nach Ende des Zeitraums 1.7. bis 30.6.£130 bzw. £16Bewirtung ausgeschlossen; Formular VAT65A

Für Japan konnten wir Frist und Mindestbetrag nicht verifizieren.

China: in der Regel keine Erstattung

Für China haben wir kein Verfahren gefunden, über das ausländische Unternehmen Mehrwertsteuer zurückbekommen. Das seit 1. Januar 2026 geltende chinesische Mehrwertsteuergesetz kennt nur die Erstattung von Überhängen für registrierte Steuerpflichtige. Selbst chinesische Unternehmen dürfen Vorsteuer auf Restaurant- und Unterhaltungsleistungen nicht abziehen. Auf der BMF-Liste steht China bei den Staaten ohne Gegenseitigkeit. Eine ausdrückliche Aussage der chinesischen Behörden, dass nicht erstattet wird, gibt es allerdings nicht. Plane die chinesische Mehrwertsteuer auf Hotel, Restaurant und Taxi deshalb als Kosten ein und lass Sonderfälle von deiner Steuerberatung prüfen.

Die chinesische Erstattung bei der Ausreise gilt nur für Waren, die ausländische Reisende in registrierten Geschäften kaufen, ab 200 RMB pro Tag und Geschäft. Für Dienstleistungen wie Hotel, Essen oder Taxi gilt sie nicht. Mehr zu Fapiao und Bezahlen unter Bezahlen in China.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Antrag auf EU-Vorsteuervergütung gestellt werden?
Bis 30. September des Folgejahres, maßgeblich ist der Eingang beim BZSt. Für Rechnungen aus 2026 also bis 30.09.2027.
Wie hoch muss der Erstattungsbetrag mindestens sein?
50 € bei einem Antrag für das Kalenderjahr oder den Rest des Jahres, 400 € bei einem Zeitraum von mindestens drei Monaten unterhalb eines Kalenderjahres.
Kann ich als Arbeitnehmer die Umsatzsteuer selbst zurückholen?
Nein. Antragsberechtigt ist das Unternehmen. Gib deine Rechnungen mit der Reisekostenabrechnung weiter, möglichst auf den Firmennamen ausgestellt.
Bekomme ich chinesische Mehrwertsteuer zurück?
Ein Erstattungsverfahren für ausländische Unternehmen haben wir nicht gefunden, eine ausdrückliche Aussage dazu gibt es aber auch nicht. Plane die Steuer als Kosten ein und lass Sonderfälle prüfen.
Können Kleinunternehmer die Vorsteuervergütung beantragen?
Nein. Das BZSt leitet Anträge von Kleinunternehmern nicht an den Erstattungsstaat weiter.