Für eine Dienstreise mit dem eigenen Auto bekommst du 2026 ein Kilometergeld von 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Für Motorrad, Motorroller und andere motorbetriebene Fahrzeuge sind es 0,20 €. Die Sätze stammen aus dem Bundesreisekostengesetz und gelten steuerlich über § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Bahn, Flug, Taxi und Mietwagen rechnest du mit den tatsächlichen Kosten laut Beleg ab.
Kilometergeld für die Dienstreise: die Sätze
| Fahrzeug | Satz je km |
|---|---|
| Pkw | 0,30 € |
| Motorrad, Motorroller, Moped und andere motorbetriebene Fahrzeuge | 0,20 € |
| Fahrrad | keine Pauschale |
| E-Bike, S-Pedelec | nicht ausdrücklich geregelt |
Statt der Pauschale darfst du die tatsächlichen Kosten deines Fahrzeugs je Kilometer ansetzen, wenn du sie nachweist. Das BMF-Schreiben zu Reisekosten (Rz. 37) nennt für die Kilometersätze keinen Höchstbetrag. Dass der Höchstbetrag von 130 € aus dem Bundesreisekostengesetz steuerlich keine Rolle spielt, ist gängige Auslegung. Unfallkosten auf der Dienstreise kannst du zusätzlich zur Pauschale ansetzen. Einen Zuschlag für Mitfahrer gibt es nicht.
Rechenbeispiel: Kundentermin mit dem eigenen Auto
Der Kunde sitzt 125 km entfernt. Hin und zurück fährst du 250 km und bist 10 Stunden unterwegs, ohne Übernachtung.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kilometergeld 250 km × 0,30 € | 75,00 € |
| Verpflegung, eintägig über 8 Stunden | 14 € |
| Summe | 89,00 € |
Mit dem Motorrad wären es 250 × 0,20 € = 50,00 € Fahrtkosten. Im Spesenrechner trägst du die Kilometer ein und bekommst Fahrt und Verpflegung zusammen.
Kilometergeld oder Entfernungspauschale
Die beiden werden oft verwechselt. Die Entfernungspauschale gilt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, also deinen normalen Arbeitsweg. Sie beträgt seit 2026 0,38 € ab dem ersten Kilometer, gerechnet wird nur die einfache Entfernung. Das Kilometergeld gilt für Dienstreisen und zählt jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer, hin und zurück.
| Kilometergeld (Dienstreise) | Entfernungspauschale (Arbeitsweg) | |
|---|---|---|
| Satz | 0,30 € je gefahrenem km | 0,38 € je Entfernungskilometer |
| Strecke | Hin- und Rückweg | nur einfache Entfernung |
| Beispiel 40 km | 80 km × 0,30 € = 24,00 € | 40 km × 0,38 € = 15,20 € je Arbeitstag |
Bahn, Flug, Taxi und Mietwagen
Öffentliche Verkehrsmittel, Flüge, Taxis und Mietwagen setzt du mit den tatsächlichen Kosten an. Für regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel gibt es keine Kilometerpauschale (H 9.5 LStH 2026). Ein Fahrausweis gilt umsatzsteuerlich als Rechnung, wenn er Name und Anschrift des Beförderers, das Ausstellungsdatum, den Preis einschließlich Steuer und den Steuersatz enthält; der Steuersatz kann beim ermäßigten Satz fehlen (§ 34 UStDV). Heb Tickets und Rechnungen auf und ordne sie der Reise zu.
Verlängerst du eine Dienstreise privat, wird der Flug in der Regel nach Tagen aufgeteilt. War ein fester, ortsgebundener Termin der Anlass der Reise, zählt er ganz als geschäftlich; das rechnet der Bleisure-Rechner aus. Einen Mietwagen rechnest du laut Rechnung ab. Für angehängte private Tage lässt sich ein eigener Mietvertrag auf eigene Rechnung am einfachsten abgrenzen. In China fährst du nicht selbst: Laut Auswärtigem Amt werden deutsche und internationale Führerscheine dort nicht anerkannt.
Erstattung durch den Arbeitgeber
Erstattet dir dein Arbeitgeber 0,30 € je km, ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Zahlt er weniger, setzt du die Differenz als Werbungskosten an. Zahlt er mehr, ist der Teil über dem abziehbaren Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Beispiel: Für die 250 km aus dem Rechenbeispiel erstattet die Firma 0,25 € je km, also 62,50 €. Die Differenz von 12,50 € trägst du in der Steuererklärung ein.
Selbstständige und Firmenwagen
Selbstständige können das Kilometergeld ebenfalls ansetzen, aber nur für Fahrzeuge im Privatvermögen (R 4.12 Abs. 2 EStR). Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, zählen die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale je Kilometer gibt es dann nicht. Für Dienstwagen von Arbeitnehmern gelten eigene Regeln mit Fahrtenbuch oder pauschaler Versteuerung; diese Seite behandelt sie nicht.
Nachweis der Fahrten
Für das Kilometergeld brauchst du keine Tankbelege. Halte stattdessen für jede Fahrt fest:
- Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr
- Start und Ziel, bei Rundreisen alle Stationen
- Anlass, etwa Kunde und Termin
- gefahrene Kilometer
So kannst du die Kilometer auf Nachfrage belegen. Die Uhrzeiten brauchst du ohnehin für die Verpflegungspauschale. Viele Arbeitgeber geben dafür ein Formular vor.
E-Bike und Pedelec
Ob ein E-Bike oder ein S-Pedelec als anderes motorbetriebenes Fahrzeug mit 0,20 € je km gilt, haben wir weder im Gesetz noch in den Richtlinien oder BMF-Schreiben ausdrücklich geregelt gefunden. Sicher ist nur: Für das normale Fahrrad gibt es keine Kilometerpauschale. Setz im Zweifel die tatsächlichen Kosten an und sprich mit deiner Steuerberatung.
Die Rechner bilden die gesetzlichen Pauschalen und die Verwaltungsauffassung ab. Für deinen Einzelfall – vor allem bei Bleisure-Reisen und Selbstständigkeit – entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kilometergeld 2026?
Gilt die Entfernungspauschale auch für Dienstreisen?
Kann ich mehr als 0,30 € je Kilometer ansetzen?
Gibt es Kilometergeld für Mitfahrer?
Gibt es Kilometergeld für das E-Bike?
- § 9 EStG – Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand
- § 5 BRKG – Wegstreckenentschädigung
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020 – Reisekosten (LStH 2026, Anhang 25 III)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026 (u. a. H 9.5 LStH)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025 (R 4.10, R 4.11, R 4.12, H 12.2 EStH)
- § 34 UStDV – Fahrausweise als Rechnungen
- Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363)
- § 3 Nr. 16 EStG – steuerfreie Reisekostenvergütungen
- Auswärtiges Amt: China – Reise- und Sicherheitshinweise (Führerschein)