| Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Ukraine | 33 € | 22 € | 180 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078).
Beispiel: 5 Tage Ukraine
Anreisetag und Rückreisetag je 22 €, dazu 3 volle Tage zu je 33 €: zusammen 143 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.
Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 6,60 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (13,20 €).
So rechnest du richtig
- Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
- Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
- Übernachtungspauschale (180 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
- Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.
Einreise und Praktisches für Ukraine
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die Ukraine. Formal reisen Deutsche bis 90 Tage in 180 Tagen visumfrei ein, nur mit Reisepass und nur auf dem Landweg.
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