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Geschäftsreise Bosnien und Herzegowina: Einreise

Deutsche reisen bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei nach Bosnien und Herzegowina, auch mit Personalausweis.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Visumfrei bis 90 Tage
Kosten
Keine Gebühr, kein Antrag.
Vorlauf
Kein Antrag nötig. Für Montage oder Service holt der Auftraggeber vorab eine Bestätigung der Arbeitsanmeldung ein.
Reisepass
Reisepass oder Personalausweis, bei Ausreise noch 3 Monate gültig; kein vorläufiger Personalausweis
Steckdose
Typ C, F · 230 V / 50 Hz
Währung
Konvertible Mark (BAM)
Notruf
122 Polizei, 124 Rettung, 123 Feuerwehr
Tagespauschale
32 € / 21 €

Nach Bosnien und Herzegowina reist du ohne Visum, bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Einreisen kannst du mit Reisepass oder Personalausweis, nicht mit dem vorläufigen Personalausweis. Das Dokument muss bei der Ausreise noch 3 Monate gültig sein.

Montage und Messe: Laut Ausländergesetz von 2015 gelten Lieferung, Montage und Service von Maschinen sowie Messeauftritte nicht als genehmigungspflichtige Arbeit, wenn sie 90 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten. Vorher brauchst du eine Bestätigung der Arbeitsanmeldung beim Ausländeramt. Reine Geschäftstreffen regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

  • Sozialversicherung: Die A1 gilt nicht. Bei Entsendungen beantragt dein Arbeitgeber die Bescheinigung BH 1 nach dem deutsch-jugoslawischen Abkommen.
  • Geldnachweis: Bei der Einreise musst du 150 BAM (ca. 75 EUR) pro Tag nachweisen können.
  • Dokumente: Reise nie mit einem einmal als verloren gemeldeten Ausweis, das führt zur Zurückweisung.

Geld: Die Konvertible Mark (BAM) ist fest an den Euro gekoppelt, 1 EUR = 1,95583 BAM.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Kreditkarte dabeihaben, sie dient auch als Nachweis der 150 BAM pro Tag.
  • Bei Anreise über Kroatien Wartezeit an der Schengen-Außengrenze einplanen.
  • Abseits von Straßen und Wegen auf Minenwarnungen achten.

Spesen: Verpflegungspauschalen Bosnien und Herzegowina 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.