- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine SIPSI-Meldung muss vor Arbeitsbeginn vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Steckdose
- Typ E · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Euro (EUR)
- Notruf
- 112
- Tagespauschale
- 53 € / 36 €
Nach Frankreich reist du mit Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum oder Einreiseformulare brauchst du nicht. An Land-, Luft- und Seegrenzen gibt es Stichprobenkontrollen.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: gelten in der Regel nicht als Entsendung.
- Montage, Service, Schulung: SIPSI-Vorabmeldung über sipsi.travail.gouv.fr vor Arbeitsbeginn, dazu ein benannter Vertreter in Frankreich. Frankreich kontrolliert Entsendungen streng.
- Dokumente: Seit höchstens 1 Jahr abgelaufene Ausweise werden akzeptiert, außer dem vorläufigen Personalausweis. Für die Überseegebiete brauchst du ein gültiges Dokument.
Strom: Steckdosen Typ E. Eurostecker passen, deutsche Schuko-Stecker mit E/F-Hybridstift meist auch.
Tipps für Geschäftsreisende
- Den Ausweis immer dabeihaben, Frankreich kontrolliert stichprobenartig.
- Für Montage, Service oder Schulung die SIPSI-Meldung vor Arbeitsbeginn abgeben.
- Deutsche Schuko-Stecker mit E/F-Hybridstift passen meist.
Spesen: Verpflegungspauschalen Frankreich 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.