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Geschäftsreise Griechenland: Einreise

Für Geschäftsreisen nach Griechenland genügt dir der Personalausweis; du brauchst aber eine A1-Bescheinigung, auch für einen Tag.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Personalausweis genügt
Kosten
Keine Einreisekosten.
Vorlauf
Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Entsendeerklärung muss spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen.
Reisepass
Personalausweis oder Reisepass; für Flüge gültig
Steckdose
Typ C, F · 230 V / 50 Hz
Währung
Euro (EUR)
Notruf
112
Tagespauschale
36 € / 24 €

Nach Griechenland reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht.

A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.

  • Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Wer keine Dienstleistung erbringt, gilt laut griechischer Arbeitsinspektion nicht als entsandt. Genannt sind Konferenzen, Kongresse, Ausstellungen, Schulungen und Geschäftsreisen. Die A1 brauchst du trotzdem.
  • Montage, Service, Schulung: Entsendeerklärung auf Griechisch mit Liste der Entsandten an die Arbeitsinspektion, spätestens am Tag des Beginns. Du benennst eine Vertretung in Griechenland, die weder beim Kunden angestellt noch selbst entsandt ist, und hängst die Liste am Arbeitsplatz aus.
  • Dokumente: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens 1 Jahr abgelaufen sein. Für Flüge nach Deutschland brauchst du aber ein gültiges Dokument.

Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Keine Fotos von Flughäfen, Häfen oder Militäranlagen, auch nicht für Präsentationen.
  • Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).

Spesen: Verpflegungspauschalen Griechenland 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.