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Geschäftsreise Jordanien: Einreise

Deutsche brauchen für Jordanien ein Visum für 40 JOD, das du vorab online oder bei Ankunft an den Flughäfen Amman und Aqaba bekommst.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Visum (online oder bei Ankunft)
Kosten
Visum 40 JOD, bei Ankunft sofort in JOD zu zahlen, Kartenzahlung meist möglich.
Vorlauf
Der Online-Antrag ist freiwillig und erspart Wartezeit am Flughafen. Prüf vorher die Sicherheitslage.
Reisepass
Reisepass, mind. 6 Monate gültig
Steckdose
Typ C, F, G · 230 V / 50 Hz
Währung
Jordanischer Dinar (JOD)
Notruf
911
Tagespauschale
57 € / 38 €

Für Jordanien brauchst du ein Visum. Du beantragst es vorab online beim Innenministerium oder bekommst es bei Ankunft an den Flughäfen Queen Alia (Amman) und Aqaba. Die Gebühr beträgt 40 JOD.

  • Online-Visum: freiwillig, über Website oder App des Innenministeriums. Das elektronische Visum hast du bei der Einreise dabei.
  • Bei Ankunft: Zahlung in JOD, Karte meist möglich. Rechne mit teils langen Wartezeiten.
  • Reisepass: bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig, das wird streng geprüft. Auch ein vorläufiger Reisepass ist möglich.
  • Ab 14 Tagen: Aufenthaltsanzeige bei der Polizei, sonst 200 JOD Strafe.

Sicherheitslage: Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen ab. Beachte Alarmsirenen und meide US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften.

Fallstricke: Wer in der Region geboren ist, beantragt das Visum besser vorab online, um Befragungen und Zurückweisungen vorzubeugen. Drohnen und Funkgeräte dürfen nicht eingeführt werden. Militärische Anlagen fotografierst du nicht.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Das Visum vorab online beantragen, das spart Zeit bei der Ankunft.
  • Bei mehr als 14 Tagen rechtzeitig zur Polizei gehen.
  • Mehrere Steckertypen sind üblich. Einen Universaladapter einpacken.

Spesen: Verpflegungspauschalen Jordanien 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.