- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Entsendeerklärung muss vor Arbeitsbeginn vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass, gültig für den Aufenthalt
- Steckdose
- Typ C, F · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Euro (EUR)
- Notruf
- 112
- Tagespauschale
- 46 € / 31 €
Nach Kroatien reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. An der Landgrenze zu Slowenien wird seit 2023 vorübergehend kontrolliert, in der Hauptreisezeit kann es Wartezeiten geben.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine ausdrückliche Ausnahme nennen die kroatischen Behörden nicht. Nach gängiger Auslegung sind reine Meetings keine Entsendung, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
- Montage, Service, Schulung: Entsendeerklärung an die Arbeitsinspektion spätestens vor Arbeitsbeginn, Änderungen binnen 3 Tagen. Eine Kontaktperson in Kroatien, auch der entsandte Mitarbeiter selbst, hält Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Zahlungs- und Zeitnachweise bereit.
- Dokumente: Dein Dokument muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Einmal als verloren gemeldete Ausweise zieht die kroatische Polizei bei der Ausreise in Nicht-Schengen-Staaten ein.
Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.
Tipps für Geschäftsreisende
- Bei Weiterfahrt nach Bosnien, Serbien oder Montenegro mit Wartezeiten an der Schengen-Außengrenze rechnen.
- Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).
Spesen: Verpflegungspauschalen Kroatien 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Kroatien – Reise- und Sicherheitshinweise
- Arbeitsministerium Kroatien: Informationen für Dienstleister und entsandte Arbeitnehmer
- Verordnung zur Entsendeerklärung (NN 144/21, PDF)
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))