- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; Meldungen für Dienstleistungen müssen vor Arbeitsbeginn vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Steckdose
- Typ C, J · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Schweizer Franken (CHF)
- Notruf
- 117 Polizei, 144 Rettung, 118 Feuerwehr
- Tagespauschale
- 57 € / 38 €
Nach Liechtenstein reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. Liechtenstein gehört zum EWR und zum Schengenraum, zahlt aber mit Schweizer Franken.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine ausdrückliche Ausnahme nennen die Behörden nicht. Nach gängiger Auslegung sind reine Meetings keine Dienstleistung, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
- Montage, Service, Schulung: Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistung beim Ausländer- und Passamt über das elektronische Meldesystem, vor Arbeitsbeginn und für höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr. Dazu die Entsendemeldung beim Amt für Volkswirtschaft.
- Zoll: Liechtenstein gehört zum Schweizer Zollgebiet. Warenmuster und Werkzeug verzollst du oder nutzt ein ATA-Carnet.
- Dokumente: Dokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit weniger als 1 Jahr abgelaufen sein. Die Behörden empfehlen gültige Papiere.
Strom: Steckdosen Typ J wie in der Schweiz. Eurostecker passen, Schuko-Stecker nicht.
Tipps für Geschäftsreisende
- Eurostecker (Typ C) passen, Schuko-Stecker nicht. Adapter Typ J einpacken.
- Warenmuster und Werkzeug vorab verzollen oder mit ATA-Carnet reisen.
- Euro werden oft akzeptiert, Landeswährung ist aber der Schweizer Franken.
Spesen: Verpflegungspauschalen Liechtenstein 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Liechtenstein – Reise- und Sicherheitshinweise
- Ausländer- und Passamt Liechtenstein: Dienstleistungserbringung bis 90 Tage
- Amt für Volkswirtschaft Liechtenstein: Entsendung von Arbeitnehmern
- Landesverwaltung Liechtenstein: Grenzübertritt und Warenverkehr
- BAZG: Carnet ATA, Einfuhr
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))