- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Meldung muss vor Beginn des Einsatzes vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Steckdose
- Typ C, F · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Euro (EUR)
- Notruf
- 112
- Tagespauschale
- 58 € / 39 €
In die Niederlande reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. An der deutsch-niederländischen Landgrenze wird derzeit kontrolliert; die Niederlande kontrollieren ihrerseits an den Landgrenzen, in internationalen Zügen und auf bestimmten Flügen.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Geschäftsbesprechungen und Vertragsunterzeichnungen sind meldefrei, solange du höchstens 13 Wochen innerhalb von 52 Wochen bleibst. Messebesuche nennt die Ausnahmeliste nicht ausdrücklich, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
- Montage, Service, Schulung: Meldung im Meldeportal vor Beginn, mit Kontaktperson. Ausgenommen sind die Erstmontage aus einem Liefervertrag bis 8 Tage (nicht Bau) und Reparaturen an selbst gelieferter Ausrüstung bis 12 Wochen am Stück innerhalb von 36 Wochen.
- Dokumente: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen laut Auswärtigem Amt seit höchstens 1 Jahr abgelaufen sein. Für Aruba, Curaçao, Sint Maarten und die karibischen Gemeinden brauchst du einen Reisepass.
Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.
Tipps für Geschäftsreisende
- Vertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und A1 für Kontrollen griffbereit halten.
- Karte statt Bargeld: In den Niederlanden wird Kartenzahlung oft bevorzugt, teils ist sie die einzige Möglichkeit.
- Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).
Spesen: Verpflegungspauschalen Niederlande 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Niederlande – Reise- und Sicherheitshinweise
- Postedworkers.nl: Ausnahmen von der Meldepflicht
- Postedworkers.nl: Rechte und Pflichten von Arbeitgebern
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))