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Geschäftsreise Nordmazedonien: Einreise

Deutsche reisen visumfrei bis 90 Tage nach Nordmazedonien; Pass oder Personalausweis muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Visumfrei bis 90 Tage
Kosten
Keine Gebühr, kein Antrag.
Vorlauf
Kein Antrag nötig. Für Montage registriert der Kunde in Nordmazedonien die Arbeit vorab bei der Arbeitsagentur.
Reisepass
Reisepass oder Personalausweis, bei Einreise noch 6 Monate gültig; kein vorläufiger Personalausweis
Steckdose
Typ C, F · 230 V / 50 Hz
Währung
Denar (MKD)
Notruf
192 Polizei, 194 Rettung
Tagespauschale
27 € / 18 €

Nach Nordmazedonien reist du ohne Visum bis 90 Tage; das Auswärtige Amt nennt dabei touristische Aufenthalte. Einreisen kannst du mit Reisepass oder Personalausweis, der bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein muss.

Montage und Messe: Laut Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern brauchst du für Montage, Einweisung, Wartung und Fehlerbehebung aus einem Liefervertrag bis 60 Tage im Kalenderjahr keine Arbeitserlaubnis. Der Kunde in Nordmazedonien registriert die Arbeit bei der Arbeitsagentur. Messearbeit ist für die Messedauer frei, hier registriert der Aussteller. Reine Meetings regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

  • Sozialversicherung: Die A1 gilt nicht. Bei Entsendungen bis 24 Monate beantragt dein Arbeitgeber die Bescheinigung RM/D 101.
  • Anmeldung: Binnen 24 Stunden bei der Polizei, im Hotel erledigt das das Hotel.
  • Grenze: Die Kontrollen sind verstärkt, rechne mit Wartezeiten.

Geld: Landeswährung ist der Denar (MKD). Geldautomaten gibt es vor allem in Skopje und größeren Städten.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Vor der Buchung das Ablaufdatum prüfen: 6 Monate Restgültigkeit bei der Einreise.
  • Bargeld in Skopje oder größeren Städten abheben, auf dem Land gibt es wenige Automaten.
  • Keine Anhalter über die Grenze mitnehmen, Schleusung wird mit mindestens 4 Jahren Haft bestraft.

Spesen: Verpflegungspauschalen Nordmazedonien 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.