- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Steuermeldung an Skatteetaten muss spätestens 14 Tage nach Arbeitsbeginn vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass, gültig für den Aufenthalt
- Steckdose
- Typ C, F · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Norwegische Krone (NOK)
- Notruf
- 112 Polizei, 113 Rettung, 110 Feuerwehr
- Tagespauschale
- 75 € / 50 €
Nach Norwegen reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. Norwegen kontrolliert an der Grenze zu Schweden und beim Verlassen der Fähren aus Deutschland oder Dänemark.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine allgemeine Entsendemeldung an die Arbeitsaufsicht gibt es in Norwegen nicht. Die Steuermeldung knüpft an einen Auftrag an; für reine Meetings nennt die Behörde keine ausdrückliche Regel.
- Montage, Service, Schulung: Der norwegische Auftraggeber meldet den Auftrag, dein Arbeitgeber die Mitarbeiter, jeweils spätestens 14 Tage nach Beginn an Skatteetaten. Aufträge unter 20.000 NOK sind ausgenommen. Auf Bau- und Anlagenbaustellen brauchst du eine HMS-Karte.
- Dokumente: Dein Dokument muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein. Viele norwegische Behörden und Banken erkennen den Personalausweis nicht an.
Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.
Tipps für Geschäftsreisende
- Für Montage auf Baustellen die HMS-Karte rechtzeitig beantragen.
- Für Termine bei Behörden oder Banken den Reisepass mitnehmen, der Personalausweis wird dort oft nicht anerkannt.
- Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).
Spesen: Verpflegungspauschalen Norwegen 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Norwegen – Reise- und Sicherheitshinweise
- Skatteetaten: RF-1199, Angaben zu Aufträgen und Arbeitnehmern
- Arbeidstilsynet: Entsendung nach Norwegen
- Arbeidstilsynet: HMS-Karten
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))