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Geschäftsreise Oman: Einreise

Deutsche bekommen für Kurzreisen nach Oman, auch geschäftlich, bei Ankunft ein kostenloses Visum für bis zu 14 Tage; für längere Aufenthalte gibt es E-Visa.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Visumfrei bis 14 Tage
Kosten
Bis 14 Tage kostenlos. Visa bis 30 Tage oder bis zu 1 Jahr sind gebührenpflichtig.
Vorlauf
Bis 14 Tage kein Antrag nötig. Für längere Aufenthalte das E-Visum rechtzeitig online beantragen.
Reisepass
Reisepass, mind. 6 Monate gültig
Steckdose
Typ G · 230 V / 50 Hz
Währung
Omanischer Rial (OMR)
Notruf
9999
Tagespauschale
64 € / 43 €

Für Oman brauchst du grundsätzlich ein Visum. Laut omanischem Außenministerium bekommen Deutsche als Touristen und Geschäftsreisende aber bei der Einreise ein kostenloses Visum für bis zu 14 Tage. Laut Auswärtigem Amt hat sich diese Praxis verfestigt.

  • Bei Einreise: Rückflugticket, Hotelreservierung und Nachweis ausreichender Mittel.
  • Länger als 14 Tage: Visum bis 30 Tage gegen Gebühr bei Einreise oder vorab als E-Visum der Royal Oman Police, bis zu 1 Jahr.
  • Reisepass: nach Einreise noch mindestens 6 Monate gültig. Inhabern vorläufiger Pässe wurde die Beförderung teils verweigert.

Nicht erlaubt ist eine Arbeitsaufnahme bei visumfreier Einreise.

Fallstricke: Die 14 Tage sind nicht verlängerbar, Überziehen kostet 10 OMR pro Tag. Bei Unfällen mit Personenschaden behält die Polizei den Pass ein. Alkohol in der Öffentlichkeit ist strafbar. Polizei, Militär und Grenzstationen fotografierst du nicht. Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Musandam und an die Grenze zu Jemen ab.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Bei mehr als 14 Tagen vorab ein E-Visum über die Royal Oman Police beantragen.
  • Kreditkarte mitnehmen; mit Girocard kannst du oft nicht bezahlen.
  • Polizei, Militär und Grenzstationen nicht fotografieren.

Spesen: Verpflegungspauschalen Oman 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.