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Geschäftsreise Polen: Einreise

Für Geschäftsreisen nach Polen genügt dir der Personalausweis; du brauchst aber eine A1-Bescheinigung, auch für einen Tag.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Personalausweis genügt
Kosten
Keine Einreisekosten.
Vorlauf
Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Entsendemeldung muss spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen.
Reisepass
Personalausweis oder Reisepass, nicht abgelaufen
Steckdose
Typ E · 230 V / 50 Hz
Währung
Złoty (PLN)
Notruf
112
Tagespauschale
34 € / 23 €

Nach Polen reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. Seit Juli 2025 gibt es an der deutsch-polnischen Grenze Kontrollen, Verzögerungen sind möglich.

A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.

  • Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine Entsendemeldung ist nach Entsenderecht nur bei Dienstleistungen nötig. Im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
  • Montage, Service, Bau: Erklärung an die Arbeitsinspektion PIP elektronisch über biznes.gov.pl, spätestens bei Arbeitsbeginn. Per E-Mail zählt sie nicht. Änderungen meldest du binnen 7 Arbeitstagen nach.
  • Dokumente: Ausweis oder Pass müssen für den gesamten Aufenthalt gültig sein. Abgelaufene Dokumente akzeptiert Polen nicht.

Strom: Steckdosen Typ E. Eurostecker passen, deutsche Schuko-Stecker mit E/F-Hybridstift meist auch.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Bei Anreise mit Auto oder Bus Zeit für Grenzkontrollen einplanen.
  • Eurostecker passen, deutsche Schuko-Stecker mit E/F-Hybridstift meist auch.
  • Die Entsendemeldung nur elektronisch über biznes.gov.pl abgeben, nicht per E-Mail.

Spesen: Verpflegungspauschalen Polen 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.