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Geschäftsreise Portugal: Einreise

Für Geschäftsreisen nach Portugal genügt dir der Personalausweis; du brauchst aber eine A1-Bescheinigung, auch für einen Tag.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Personalausweis genügt
Kosten
Keine Einreisekosten.
Vorlauf
Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Entsendemeldung muss spätestens bei Beginn vorliegen.
Reisepass
Personalausweis oder Reisepass; Reisepass empfohlen
Steckdose
Typ C, F · 230 V / 50 Hz
Währung
Euro (EUR)
Notruf
112
Tagespauschale
32 € / 21 €

Nach Portugal reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht.

A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.

  • Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine ausdrückliche Ausnahme nennen die portugiesischen Behörden nicht. Nach gängiger Auslegung sind reine Meetings keine Entsendung, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
  • Montage, Service, Schulung: Meldung an die ACT spätestens bei Beginn, dazu eine Verbindungsperson. Vertrag, Lohnbelege, Zahlungsnachweise und Arbeitszeiten hältst du in Portugal bereit, auf Portugiesisch oder beglaubigt übersetzt.
  • Dokumente: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens 1 Jahr abgelaufen sein. Für Flüge von und nach Deutschland brauchst du ein gültiges Dokument. Das Auswärtige Amt rät, vorsichtshalber den Reisepass mitzunehmen, etwa für Umsteigeverbindungen über Großbritannien.

Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Den Reisepass einpacken: Bei Umbuchung auf einen Flug über Großbritannien reicht der Personalausweis nicht.
  • Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).

Spesen: Verpflegungspauschalen Portugal 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.