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Geschäftsreise Rumänien: Einreise

Für Geschäftsreisen nach Rumänien genügt dir der Personalausweis; du brauchst aber eine A1-Bescheinigung, auch für einen Tag.

Stand: Oktober 2026
Einreise
Personalausweis genügt
Kosten
Keine Einreisekosten.
Vorlauf
Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Entsendeerklärung muss mindestens 1 Arbeitstag vor Beginn eingehen.
Reisepass
Personalausweis oder Reisepass, gültig bis Ausreise
Steckdose
Typ C, F · 230 V / 50 Hz
Währung
Leu (RON)
Notruf
112
Tagespauschale
38 € / 25 €

Nach Rumänien reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht.

A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.

  • Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine ausdrückliche Ausnahme nennt die rumänische Arbeitsinspektion nicht. Nach gängiger Auslegung sind reine Meetings keine Entsendung, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
  • Montage, Service, Schulung: Entsendeerklärung auf Rumänisch an das zuständige Gebietsarbeitsinspektorat (ITM), laut Leitfaden mindestens 1 Arbeitstag vor Beginn. Du nennst eine Kontaktperson und hältst Arbeitsvertrag, Lohnnachweise und Anwesenheitsliste mit rumänischer Übersetzung bereit.
  • Dokumente: Dein Dokument muss für den gesamten Aufenthalt einschließlich Ausreisetag gültig sein. Mit abgelaufenem Dokument kannst du Rumänien nicht verlassen.

Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.

Tipps für Geschäftsreisende

  • Prüf vor dem Abflug das Ablaufdatum: Mit abgelaufenem Dokument kommst du nicht aus Rumänien heraus.
  • Militärische Anlagen nicht fotografieren.
  • Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).

Spesen: Verpflegungspauschalen Rumänien 2026.

Vor jeder Reise prüfen

Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.