- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten. Bei Anreise mit dem Pkw brauchst du die Autobahn-Vignette (E-Vignette).
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Meldung als Dienstleister muss mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn eingehen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Steckdose
- Typ J · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Schweizer Franken (CHF)
- Notruf
- 112 (Polizei 117, Rettung 144)
- Tagespauschale
- 70 € / 47 €
In die Schweiz reist du mit Personalausweis oder Reisepass. Du brauchst kein Visum und keine Einreiseformulare. An der deutsch-schweizerischen Grenze wird vorübergehend kontrolliert.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: gelten nach gängiger Auslegung nicht als Dienstleistung. Ausdrücklich ausgenommen sind sie im Meldeverfahren nicht, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
- Montage, Service: Das ist eine Dienstleistung. Online-Meldung beim Staatssekretariat für Migration (SEM) mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn, ab mehr als 8 Tagen pro Kalenderjahr, im Bau und einigen weiteren Gewerben ab dem 1. Tag.
- Zoll: Die Schweiz ist nicht in der EU-Zollunion. Warenmuster und Werkzeug verzollen oder ein ATA-Carnet nutzen.
- Auto: Für Autobahnen brauchst du die E-Vignette.
Dokumente: Seit höchstens 1 Jahr abgelaufene Ausweise werden akzeptiert, außer dem vorläufigen Personalausweis. Reise trotzdem mit gültigen Papieren.
Tipps für Geschäftsreisende
- Eurostecker (Typ C) passen, Schuko-Stecker nicht. Adapter Typ J einpacken.
- Warenmuster und Werkzeug vorab verzollen oder mit ATA-Carnet reisen.
- Bei Anreise mit dem Auto die E-Vignette vorab kaufen.
Spesen: Verpflegungspauschalen Schweiz 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.