- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; eine Entsendemeldung muss spätestens am Tag der Entsendung vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass, gültig
- Steckdose
- Typ C, E · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Euro (EUR)
- Notruf
- 112
- Tagespauschale
- 33 € / 22 €
In die Slowakei reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. Laut Auswärtigem Amt sind stichprobenartige Kontrollen jederzeit möglich, an den Grenzen musst du derzeit mit Wartezeiten rechnen.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Eine ausdrückliche Ausnahme nennt das slowakische Entsendegesetz nicht. Nach gängiger Auslegung sind reine Meetings keine Entsendung, im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
- Montage, Service, Schulung: Meldung an die Nationale Arbeitsinspektion spätestens am Tag der Entsendung, auf Papier oder elektronisch. Eine Kontaktperson muss während der Entsendung in der Slowakei sein; Arbeitsvertrag, Arbeitszeitnachweise und Lohnbelege hältst du am Arbeitsort bereit.
- Dokumente: Beim Grenzübertritt musst du ein gültiges Dokument mitführen. Ab 10 Tagen Aufenthalt gilt eine Meldepflicht bei der Polizei; im Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Strom: Steckdosen Typ E. Eurostecker passen, deutsche Schuko-Stecker mit E/F-Hybridstift meist auch.
Tipps für Geschäftsreisende
- Für Autobahnen brauchst du eine elektronische Vignette.
- Eurostecker passen, deutsche Schuko-Stecker mit E/F-Hybridstift meist auch.
Spesen: Verpflegungspauschalen Slowakei 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Slowakei – Reise- und Sicherheitshinweise
- EURES Slowakei: Entsendung in die Slowakei
- Slov-Lex: Gesetz Nr. 351/2015 zur Entsendung
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))