- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; die Meldung einer Dienstleistung muss vor Beginn vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass, gültig empfohlen
- Steckdose
- Typ C, F · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Euro (EUR)
- Notruf
- 112 (Polizei 113)
- Tagespauschale
- 38 € / 25 €
Nach Slowenien reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht. Du musst dich während des Aufenthalts jederzeit mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen können, sonst droht ein hohes Bußgeld.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Laut Leitfaden des slowenischen Arbeitsministeriums zählt der Inhalt der Arbeit, nicht die Dauer. Ein Verhandlungstermin, den der Kunde nicht bezahlt, gilt dort als Dienstreise ohne Meldung. Im Zweifel prüfst du den Einzelfall.
- Montage, Service, Schulung: Meldung des Beginns der Dienstleistung beim Arbeitsamt ZRSZ per Online-Formular vor Beginn, mit Kontaktperson. Am Leistungsort liegen Vertrag mit dem Kunden, Meldebestätigung, Arbeitsverträge, Lohn- und Zeitnachweise und eine gültige A1 bereit.
- Dokumente: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen laut Auswärtigem Amt seit höchstens 1 Jahr abgelaufen sein. Für Polizeikontrollen im Land brauchst du aber einen gültigen Ausweis.
Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.
Tipps für Geschäftsreisende
- Die e-Vignette nur über die offizielle DARS-Seite kaufen, Bußgelder sind hoch und sofort fällig.
- Polizei erreichst du unter 113, Rettung unter 112.
- Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).
Spesen: Verpflegungspauschalen Slowenien 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Slowenien – Reise- und Sicherheitshinweise
- Arbeitsamt Slowenien (ZRSZ): Dienstleistungen von Unternehmen aus EU-Staaten
- Uradni list: Gesetz über grenzüberschreitende Dienstleistungen (ZČmIS-1)
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))