- Einreise
- Personalausweis genügt
- Kosten
- Keine Einreisekosten.
- Vorlauf
- Für die Einreise kein Vorlauf. Die A1 rechtzeitig vor der Reise beantragen; bei Einsätzen über 8 Tage muss die Meldung vor Beginn vorliegen.
- Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass; für Flüge gültig
- Steckdose
- Typ C, F · 230 V / 50 Hz
- Währung
- Euro (EUR)
- Notruf
- 112
- Tagespauschale
- 34 € / 23 €
Nach Spanien reist du mit Personalausweis oder Reisepass, ein Visum brauchst du nicht.
A1-Bescheinigung: Nach geltendem Recht (VO (EG) 883/2004) gibt es keine Bagatellgrenze. Auch für ein eintägiges Meeting beantragt dein Arbeitgeber die A1 vorab elektronisch, und du führst sie mit. Eine EU-Reform, nach der die Vorabmeldung für Dienstreisen bis 3 Tage entfallen soll (außer im Bau), ist angenommen, gilt aber noch nicht.
- Meetings, Verhandlungen, Messebesuch: Wer keine Dienstleistung erbringt, etwa bei Meetings, Messen oder Konferenzen, ist laut spanischem Arbeitsministerium kein entsandter Arbeitnehmer. Eine Meldung entfällt.
- Montage, Service, Schulung: Bis 8 Tage keine Meldung, außer bei Zeitarbeit. Bei längeren Einsätzen elektronische Meldung an die Arbeitsbehörde der Region vor Beginn, mit einem Vertreter in Spanien als Kontakt zu den Behörden.
- Dokumente: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen laut Auswärtigem Amt seit höchstens 1 Jahr abgelaufen sein. Fliegen kannst du aber nur mit gültigem Dokument.
Strom: Steckdosen Typ F. Deutsche Schuko- und Eurostecker passen.
Tipps für Geschäftsreisende
- Für den Rückflug einen gültigen Ausweis dabeihaben, abgelaufene Dokumente reichen nur für die Einreise.
- Deutsche Stecker passen (Steckdosen Typ F).
Spesen: Verpflegungspauschalen Spanien 2026.
Einreiseregeln ändern sich kurzfristig. Verbindlich sind die Angaben der Behörden des Ziellands; einen guten Überblick geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
- Auswärtiges Amt: Spanien – Reise- und Sicherheitshinweise
- Ministerio de Trabajo: Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien
- administracion.gob.es: Entsandte Arbeitnehmer, arbeitsrechtliche Pflichten
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA): A1-Bescheinigung
- Europäisches Parlament: Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit (2016/0397(COD))