| Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Kasachstan | 33 € | 22 € | 108 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078).
Beispiel: 5 Tage Kasachstan
Anreisetag und Rückreisetag je 22 €, dazu 3 volle Tage zu je 33 €: zusammen 143 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.
Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 6,60 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (13,20 €).
So rechnest du richtig
- Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
- Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
- Übernachtungspauschale (108 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
- Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.
Einreise und Praktisches für Kasachstan
Deutsche brauchen für Aufenthalte in Kasachstan bis 30 Tage kein Visum; dein Gastgeber muss die Einreise binnen 3 Arbeitstagen bei der Migrationspolizei anzeigen.
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