Voller Tag45 €bei 24 Stunden Abwesenheit
An- und Abreisetag30 €und eintägig über 8 Stunden
| Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Marshall Inseln | 45 € | 30 € | 112 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078).
Beispiel: 5 Tage Marshall Inseln
Anreisetag und Rückreisetag je 30 €, dazu 3 volle Tage zu je 45 €: zusammen 195 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.
Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 9,00 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (18,00 €).
So rechnest du richtig
- Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
- Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
- Übernachtungspauschale (112 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
- Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.
Einreise und Praktisches für Marshall Inseln
Steckdose, Währung, Notruf und Hinweise des Auswärtigen Amts findest du in der Länder-Info Marshall Inseln.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Marshall Inseln 2026?
45 € pro vollem Kalendertag (24 Stunden Abwesenheit) und 30 € für An- und Abreisetage sowie eintägige Reisen über 8 Stunden.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Marshall Inseln?
112 € pro Nacht. Sie gilt nur für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber; wer selbst abrechnet, setzt die echten Hotelkosten an.