Voller Tag59 €bei 24 Stunden Abwesenheit
An- und Abreisetag40 €und eintägig über 8 Stunden
| Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Papua-Neuguinea | 59 € | 40 € | 159 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078).
Beispiel: 5 Tage Papua-Neuguinea
Anreisetag und Rückreisetag je 40 €, dazu 3 volle Tage zu je 59 €: zusammen 257 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.
Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 11,80 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (23,60 €).
So rechnest du richtig
- Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
- Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
- Übernachtungspauschale (159 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
- Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.
Einreise und Praktisches für Papua-Neuguinea
Steckdose, Währung, Notruf und Hinweise des Auswärtigen Amts findest du in der Länder-Info Papua-Neuguinea.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Papua-Neuguinea 2026?
59 € pro vollem Kalendertag (24 Stunden Abwesenheit) und 40 € für An- und Abreisetage sowie eintägige Reisen über 8 Stunden.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Papua-Neuguinea?
159 € pro Nacht. Sie gilt nur für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber; wer selbst abrechnet, setzt die echten Hotelkosten an.