| Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Usbekistan | 32 € | 21 € | 133 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 – Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012, BStBl I 2025 S. 2078).
Beispiel: 5 Tage Usbekistan
Anreisetag und Rückreisetag je 21 €, dazu 3 volle Tage zu je 32 €: zusammen 138 € steuerfrei – sofern keine Mahlzeiten gestellt werden.
Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten und zahlt der Arbeitgeber das Hotel, wird die Pauschale je Frühstück um 20 % des 24-Stunden-Satzes gekürzt, also um 6,40 €. Ein gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt um je 40 % (12,80 €).
So rechnest du richtig
- Welches Land zählt am Anreisetag? Das Land, das du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Bei Flügen zählt die Landung, Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben außen vor.
- Am Rückreisetag gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
- Übernachtungspauschale (133 €) darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Für den eigenen Abzug zählen die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
- Private Tage (Bleisure) bekommen keine Pauschale. So trennst du geschäftlich und privat.
Einreise und Praktisches für Usbekistan
Deutsche reisen unabhängig vom Reisezweck bis 30 Tage visumfrei nach Usbekistan, müssen sich aber binnen 72 Stunden registrieren.
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